Voraussetzungen für die Auferlegung eines Berufsverbots


Wird ein Straftäter wegen einer rechtswidrigen Straftat verurteilt, also wegen einer Tat die gegen die in Deutschland gültigen Rechtsnormen verstößt, welche dieser unter dem Missbrauch seines Berufs, seiner Gewerbeausübung oder unter einer groben Verletzung der damit verbundenen Pflichten begangen hat, so kann das Gericht ihm die Ausübung seines Berufs, des Berufszweiges, des Gewerbes oder sogar des ganzen Gewerbezweiges verbieten. Eine Strafe für eine solche Tat ist für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren zulässig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass bei der Gesamtwürdigung bezüglich des Straftäters und der begangenen Straftat die Gefahr besteht, dass der Straftäter bei einer weiteren Tätigkeit in seinem Beruf, dem Berufszweig oder seinem Gewerbe weitere erhebliche rechtswidrige Taten, wie solche die er bereits schon vorher begangen hat, begehen wird.

Das Berufsverbot kann desweiteren auch für die gesamte Lebenszeit angeordnet werden, wenn das Gericht erwartet, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Straftäter ausgehenden Gefahr nicht ausreichend ist. Auch ein vorläufiges Berufsverbot bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ist machbar. Während das Berufsverbot wirksam ist, darf der Verurteilte seinen Beruf oder sein Gewerbe auch nicht für eine andere Person in einer Art Anstellungsverhältnis ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen. Wird beispielsweise ein Arzt zu einem Berufsverbot verdonnert, weil er seine Berufsstellung ausgenutzt hat und damit Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt hat oder ihr Leben in eine Gefahr gebracht hat, so darf er in der Zeit gar nicht mehr als Arzt arbeiten, auch nicht als Angestellter bei einem Kollegen. Außerdem muss er auch seine etwaigen Praxisgeschäfte ruhen lassen. Er darf also auch nicht mehr auf dem Türschild stehen und sich auch nicht für die Jahre von einem angestellten Kollegen vertreten lassen. Zu der Zeit des Berufsverboten zählen übrigens die Jahre nicht, in denen der Berufstätige im Gefängnis saß, vielmehr beginnt die Zeit zu laufen, wenn die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt erfolgt ist.

Verstößt man nun gegen das Berufsverbot, so stellt dies eine weitere Straftat dar, die wiederum recht hart bestraft wird. Ergibt sich allerdings nach der Anordnung des Berufsverbots der Anlass, worauf das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Gefahr, dass der Täter weitere erhebliche rechtswidrige Straftaten durch die Ausübung seines Berufes begehen wird, nicht mehr besteht, so kann das Gericht das Berufsverbot außerdem auch zur Bewährung aussetzen. Allerdings muss zu diesem Aussetzungszeitpunkt bereits mindestens ein Jahr Berufsverbot verbüßt sein.

Nichtsdestotrotz stellt das Berufsverbot einen enormen Eingriff in die vom Grundgesetz jedem deutschen Menschen gewährte Berufsfreiheit dar. Deshalb muss das Gericht, bevor es bei einer Urteilsfindung in einer Verhandlung zu einem Berufsverbot kommt, genau abwägen ob das Berufsverbot auch verhältnismäßig zu der begangenen Straftat ist. Die Berufsfreiheit stellt ein sogenanntes Freiheitsgrundrecht dar, dass heißt das diese Grundrechte den Bürgern Rechte in einen bestimmten Bereich garantieren, in dem sie frei handeln können und der Staat nicht oder nur mit einer guten Begründung, wie beispielsweise dem Schutze der Allgemeinheit, eingreifen darf. Ein Beruf ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und der Erhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Betätigung. Diese Tätigkeit muss dem Grundgesetz entsprechend noch nicht mal erlaubt sein, allerdings sind gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten nicht von der Berufsfreiheit umfasst. Es fallen in den Schutzbereich des Artikels auch untypische Tätigkeiten, selbstständige oder unselbstständige Betätigungen, Doppel- oder Nebenberufe sowie Gelegenheits- und Ferienjobs. Somit können alle diese Tätigkeiten unter die Berufsfreiheit fallen und folglich auch ein Berufsverbot mit sich ziehen.

Alles in allem muss das Gericht die Verhältnismäßigkeit somit genau prüfen, denn jede Beeinträchtigung des Berufs kann die grundgesetzlich geregelte Berufsfreiheit berühren und somit einen Eingriff in sie darstellen.

Die betroffenen Bürger, also diejenigen die ein Berufsverbot von einem Gericht auferlegt bekommen haben, können auf dem Verwaltungsrechtsweg ihre Grundrechtverletzungen mit einer Verfassungsbeschwerde geltend machen und auch in den Fällen der Staatshaftung möglicherweise hierfür Schadensersatz oder eine Entschädigung verlangen, falls das Berufsverbot rechtswidrig verhängt worden ist.

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