Voraussetzungen zur Zulassung als Nebenkläger


Bei bestimmten Straftaten wird dem Verletzten ein besonderes schutzwürdiges Interesse durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis am gesamten Verfahren eingeräumt. Als Nebenkläger erhält der Verletzte die Gelegenheit, unabhängig von der Staatsanwaltschaft seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen. Die Liste der Straftaten, bei denen der Verletzte Nebenklage erheben kann umfasst einige Sexualstraftaten, wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern, Vergewaltigung sowie die sexuelle Nötigung.

Aber auch Straftaten wie Beleidigung, Körperverletzung oder bestimmte Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Menschenraub, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, versuchter Mord und versuchter Totschlag, können Nebenklagen darstellen. Als Nebenkläger können sich aber auch die nahen Verwandten eines durch eine Straftat Getöteten anschließen. Will sich der Verletzte als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, so muss er eine entsprechende Erklärung schriftlich bei Gericht einreichen. Dieser Antrag wird dann vom Gericht bearbeitet, dieses entscheidet dann, ob es die Nebenklage zulässt. Lässt es die Nebenklage zu, kann der Nebenkläger am Prozess teilnehmen, er muss dies allerdings nicht. Nimmt er teil, so ist sein Platz im Gerichtssaal neben der Bank der Staatsanwaltschaft. Der zugelassene Nebenkläger kann sich eines Rechtsanwalts bedienen, kann er sich einen solchen nicht leisten, so steht ihm oftmals Prozesskostenhilfe zu. Dies ist ein Geldbetrag aus staatlichen Transferleistungen, die helfen sollen, damit man seiner Gerechtigkeit mittels eines Rechtsanwalts zum Durchbruch verhelfen kann. Wird der Angeklagte wegen einer Straftat verurteilt, welche den Nebenkläger betrifft, so muss der Verurteilte die notwendigen Auslagen, insbesondere also die Anwaltskosten des Nebenklägers bezahlen. Bei einem Freispruch trägt allerdings der Nebenkläger seine Kosten selbst. Hier hilft wie gesagt die Prozesskostenhilfe oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Im Prozess selbst kann der Nebenkläger Fragen und Anträge stellen und auch Rechtsmittel, wie Berufung, Revision oder Beschwerde gegen Beschlüsse des Gerichts einlegen.

Auch Befangenheitsanträge gegen Gericht und Sachverständige können, wenn nötig, gestellt werden. Die Nebenklage eröffnet damit den Vorteil, dass Nebenkläger ihre Interessen als Opfer in der Gerichtsverhandlung deutlich unterstreichen und damit Einfluss auf die Verurteilung des Täters nehmen können. Allerdings sollte man die Möglichkeiten der Nebenklage auch realistisch einschätzen. Man sollte sich also keinen Illusionen hingeben, dass auch eine sehr drastische Darstellung der Tathandlungen nicht automatisch dazu führt, dass der Täter zu einer langen Haftstrafe, gar mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird. Zur Wahrheitsfindung, zur Verarbeitung der Tat und der Opferrolle ist die Nebenklage allerdings eine sinnvolle Einrichtung im deutschen Strafprozessrecht.

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