Was bieten Zusatzversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung?


Die meisten Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele müssen auch aufgrund der Bemessungsgrenze des Gehalts dort verbleiben. Andere erhalten eine Beihilfe von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes und andere, beispielsweise Soldaten der deutschen Bundeswehr, genießen freie Heilfürsorge nach dem Versorgungsprinzip. Doch vielen reicht die ihnen angebotene Versicherungsversorgung nicht aus und sie schauen sich nach zusätzlichen Angeboten um.

Der Markt der Zusatzversicherungen ist groß und boomt regelrecht. Dementsprechend ist auch die Auswahl groß. Man kann sich beispielsweise im Bereich der Zähne zusatzversichern. Hier sind fast keine Grenzen gesetzt bis hin zu Versicherungen die sogar die nötigen Implantate und Keramikzahnverblendschalen bezahlen. Auch eine professionelle Zahnreinigungen und die prophylaktischen Behandlungen, wie zum Beispiel die Zahnversiegelung sind oft im Angebot der Zahnzusatzversicherungen. Für Kinder kann man heute schon in jungen Lebensjahren eine relativ günstige Zahnzusatzversicherung abschließen, die diese dann rundumversorgt, auch im Bereich der kieferorthopädischen Behandlung, die dann in jedem Fall, auch außerhalb der von den Krankenkassen gesteckten Grenzen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen, voll gedeckt wird. Man wird mit dem Abschluss einer solchen Zahnzusatzversicherung quasi „Privatpatient“ bei seinem Zahnarzt. Hierbei ist es meistens so, dass der Zahnarzt seine Behandlung ganz normal durchführt und man dann abschließend eine Rechnung über die erbrachten Leistungen zugesendet bekommt. Bei einer solchen Rechnung ist dann bereits der Anteil abgezogen, den die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, denn auch diese tragen ja Teile jeder Zahnversorgung.

Allerdings bekommt man mit dieser meistens nicht die beste, sondern nur das zwingend notwenigste Behandlung, während dies mit einer zusätzlichen Versicherung anders aussieht. Anschließend bezahlt man den Rechnungsbetrag zunächst selbst und reicht die Rechnung dann bei seiner Zusatzversicherung ein, die dann die Leistungen die in dem individuellen Versicherungsschutz enthalten sind übernehmen und an den Patienten, der bereits in Vorkasse gegangen ist, zurück überweisen. Möchte man bereits zu Beginn der Zahnbehandlung wissen, was genau die zusätzliche Versicherung überhaupt bezahlt, so hat man die Möglichkeit den Kostenvoranschlag bei der Zusatzversicherung einzureichen und so einen Überblick darüber zu bekommen welche Restkosten auf einen zukommen werden.

Auch bei Sehhilfen ist eine Zusatzversicherung möglich, hier kann man seine Brillengläser versichern, so dass man immer mal wieder, nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne, neue bekommt oder aber man kann auch Kontaktlinsen mit einbeziehen. Eine häufige Versicherung ist die Zusatzunfallversicherung, bei der man dann, im Falle eines Unfalles, beispielsweise Chefarztbehandlungen in Anspruch nehmen kann. Auch die Rentenzahlungen, die Kuren und die Rehabilitationsmaßnahmen sind hier oft inbegriffen. Auch die Auslandszusatzversicherung ist zu empfehlen, gerade für Empfänger der freien Heilfürsorge ist diese sogar dringend anzuraten. Denn ohne diese läuft man Gefahr bei Arztbesuchen während Auslandsaufenthalten auf den zusätzlichen Kosten der medizinischen Behandlung sitzen zu bleiben. Gerade bei einem Unfall mit Operationen können beträchtliche Summen entstehen und fällig werden, die man dann selbst zahlen muss wenn man denn keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat.

Bei einigen dieser Versicherungen ist dann auch ein Auslandsrückholdienst mit integriert, was bei weiten Reisedestinationen durchaus rentabel sein kann. Denn die Zusatzversicherung organisiert und übernimmt den Transport. Hat man nun keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen und hatte man im Ausland einen Unfall mit dem dann auch enorme Kosten für die dort vollzogene Behandlung einhergehen, so muss man diese wie gesagt selbst zahlen. Kann man dies nicht, so muss man nachweisen, dass man mittellos ist und nichts Wesentliches besitzt. Es kann also sein, das man alles wegen eines Unfalles im Ausland verliert, nur weil man keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat. Es ist also sehr ratsam immer eine Auslandskrankenversicherung zu haben und diese Existenz auch vor jeder Reise stets zu überprüfen.

Eine weitere Zusatzversicherung ist das Krankenhaustagegeld. Bei dieser Versicherung bekommt man für jeden Tag in einer stationärer Krankenhausbehandlung einen gewissen Geldbetrag überwiesen. Mit diesem kann man dann die zusätzlichen Kosten, wie die Anfahrt für den Besuch decken. Außerdem gibt es auch Zusatzversicherungen für die Leistungen im Krankenhaus, so kann man sich so versichern, dass man immer, soweit es die Kapazitäten des Krankenhauses zulassen, in einem Einzel- oder zumindest in einem Doppelzimmer untergebracht wird. Jedoch sind hier meistens Geburten ausgeschlossen. Ganz groß im Kommen sind Zusatzversicherungen, die Leistungen bezahlen die keineswegs im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen stehen, dazu zählen: besondere Physiotherapie, die Lymphdrainage, die Osteopathie, präventive Massagen, die Akupunktur und sonstige traditionelle chinesische Medizin sowie Heilpraktiker mit allen Leistungen des Heilpraktikergesetzes. Inwieweit Zusatzversicherungen hier sinnvoll und notwendig sind, muss in jedem individuellen Fall neu geprüft werden. Jedoch kann man auf diese Weise oft das Leistungsspektrum des möglichen deutlich und auch für relativ kleines Geld handfest erweitern.

Jedoch muss man auch immer wachsam sein, dass man nicht für einen Versicherungsfall mehrfach versichert ist. Man würde in diesen Fällen von Überversicherung sprechen, welche auch mit enormen Kosten verbunden ist. Denn hat man bereits eine Versicherung die ein Leistungsspektrum abdeckt und sind in einer anderen zusätzlichen Versicherung diese Leistungen nochmals enthalten, so zahlt man ja den doppelten Betrag obwohl man nur die eine Zusatzversicherung nutzt. Man sollte also vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages genau überprüfen welche Leistungen darin enthalten sind und gegebenenfalls auch auf die Leistungen verzichten, die man schon woanders abgedeckt hat, das senkt auch die Kosten. Andersherum muss man aber auch genau prüfen, ob eine Versicherung das abdeckt was man haben möchte, was gerade im Bereich der Zahnzusatzversicherung relevant wird. Denn wenn man schon eine Gebissvollprothese hat, ist es nicht wichtig, dass Kronen aus Vollkeramik mitversichert sind, denn die kann man ja nicht mehr nutzen. Bezahlen muss man dafür in der Versicherungsprämie indes doch.

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