Was ist das Legalitätsprinzip?


Das Legalitätsprinzip besagt, dass die Staatsanwaltschaft beim Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte von Amts wegen verpflichtet ist einzuschreiten. Die Strafverfolgungsbehörde ist also verantwortlich dafür, jedem Anfangsverdacht nachzugehen und bei einem hinreichenden Verdacht ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat. Mit dem Beginn der Ermittlungen wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf den Weg gebracht. Das Ermittlungsverfahren dient zum einen dazu festzustellen, ob gegen einen Beschuldigten eine Anklage zu erheben ist, zum anderen dazu Beweise zu sammeln und zu sichern. Beschuldigter ist derjenige, gegen den ein Verfahren als Beschuldigter betrieben wird. Der Begriff des Beschuldigten umfasst auch die Begriffe Angeschuldigter und Angeklagter.

Mit der Anklageerhebung wird der nun Beschuldigte zum Angeschuldigten. Nach Zulassung der Anklage durch das Gericht wird der Angeschuldigte zum Angeklagten. Nach diesem Prinzip wird bei Anhaltspunkten gehandelt, denn der Verletzte hat selbst nicht die Befugnis, Straftaten zu verfolgen. Aufgrund dessen muss sichergestellt werden, dass dies jedenfalls die Staatsanwaltschaft tut.

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft nicht immer verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Die Strafprozessordnung sieht vielmehr auch Ausnahmen vom Legalitätsprinzip vor. So kann die Staatsanwaltschaft beispielsweise mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn das Verfahren nur ein Vergehen zum Gegenstand hat und dabei die Schuld des Beschuldigten nur als gering anzusehen wäre und außerdem kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Es handelt sich beim Legalitätsprinzip um einen gesetzlich angeordneten Verfolgungs- und Anklagezwang.

Das Legalitätsprinzip ist jedoch bereits aus praktischen Gründen nicht realisierbar. Das Gegenstück zum Legalitätsprinzip ist das Opportunitätsprinzip. Dieses Prinzip wird auch als Entschließungsprinzip bezeichnet und es umschreibt die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Es handelt sich hierbei um einen Unterfall der Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich solange keine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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