Was ist das Opportunitätsprinzip und wie wird es angewendet?


Das Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz und eine Prozessmaxime der Strafrechtspflege, wonach es in Durchbrechung des Legalitätsprinzips aus Zweckmäßigkeitsgründen in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt ist, ob eine Strafverfolgung durchgeführt oder das Verfahren eingestellt werden soll. Es gibt also den Strafverfolgungsbehörden das Recht, die Schwerpunkte der Verbrechensbekämpfung zu setzen.

Das Opportunitätsprinzip gilt vor allem bei Bagatellstrafsachen, bei denen die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, außerdem gilt das Opportunitätsprinzip bei unwesentlichen Nebendelikten, bei Auslandstaten und leichteren Staatsschutzdelikten. Es schützt die Strafrechtspflege davor, in der zu bearbeitenden Menge kleinerer Straftaten zu ersticken. Die Einstellung kann auch von der Erfüllung von Auflagen, wie beispielsweise Wiedergutmachung des Schadens, Geldbuße oder gar gemeinnütziger Arbeit abhängig gemacht werden. In der Praxis wird die Staatsanwaltschaft beispielsweise einen kleinen erstmaligen Diebstahl einstellen und dafür die Rückgabe der Sache und ein Bußgeld anordnen. Dieses Bußgeld wird entweder an die Staatskasse oder an eine von der Staatsanwaltschaft festgesetzte gemeinnützige Organisation gezahlt.

Insbesondere in Jugendverfahren werden in Deutschland viele Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Kritiker bemängeln, dass in Deutschland zu viele Verfahren eingestellt würden. Sie fordern mehr Personal um alle Fälle auch ausgiebig bearbeiten zu können. Grund dafür ist, dass das Opportunitätsprinzip ja nur die Ausnahme sein soll und das Legalitätsprinzip als erster Grundsatz durch dieses durchbrochen und aufgeschoben wird.

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