Was ist ein Schöffe und wie wird man das?


Unter Schöffen versteht man ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die an einem Strafgerichtsverfahren beteiligt sind. Dort helfen sie bei der Wahrheitsfindung, ohne jedoch Einblick in die Akten zu nehmen. Sie ziehen ihre Meinung nur aus den Aussagen der Zeugen, der Angeklagten und der Opfer und aus sonstigen Beweisen, die bei einem Gerichtsverfahren vorgebracht werden.

Wie bereits erwähnt ist das Amt des Schöffen eine ehrenamtliche Tätigkeit, das heißt die Person bekommt für ihre Bemühungen keine Entlohnung. Jedoch steht ihr nach Justizvergütungs-und –Entschädigungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von 5 Euro pro Stunde und eine Entschädigung für möglichen Verdienstausfall zu. Diese Höhe richtet sich hier nach dem Einkommen, wobei der Normalfall bei 20 Euro pro Stunde liegt. Bei längeren Verfahren können es bis zu 39 Euro pro Stunde werden, bei ganz langen Verfahren mit mehr als 50 Verhandlungstagen erhöht sich die Grenze sogar auf bis zu 51 Euro pro Stunde. Hausfrauen bekommen in der Regel 12 Euro pro Stunde. Desweiteren werden die Fahrtkosten und die Parkkosten ersetzt.

Normalerweise gibt es bei einem Strafverfahren zwei Schöffen. Wenn einer ausfällt gibt es bei größeren Verfahren noch Ersatzschöffen, die sich auch die Verhandlung anhören, aber erst dann nachrücken, wenn ein Schöffe wegen Krankheit oder Befangenheit ausscheidet. Gäbe es keine Ersatzschöffen, müsste das gesamte Verfahren wiederholt werden.

Das Amt der Schöffen als ehrenamtliche Richter geht auf die Emanzipation des Bürgertums zurück. Die Beteiligung von Nichtjuristen, gerade bei der Wahrheitsfindung, war wichtig und sollte den Einfluss der Obrigkeit verringern. Die Schöffen bringen idealerweise ein vom rein juristischen Denken unabhängiges Verständnis mit in die Urteilsfindung ein, das stärker mit der Lebenswirklichkeit verbunden ist. Gerade bei den Fällen, die sehr nah am Leben spielen, können sich die Schöffen mit ihrer weitreichenden Lebenserfahrung gut einbringen.

Trotzdem können auch Volljuristen, die keine Notare, keine Rechtsanwälte oder keine Beamten im Polizeivollzugsdienst sind, zu Schöffen berufen werden. Im Regelfall sind die Schöffen aber keine Juristen, sondern ganz normale Bürger. Insbesondere bei Beamten und bei Lehrern ist diese Aufgabe beliebt, da ihnen das Spannungsfeld zwischen Verwaltung und Lebenswirklichkeit sehr bekannt ist. Ein Studium oder eine besondere Ausbildung ist aber nicht erforderlich. Die Gerichte bereiten ihre zukünftigen Schöffen in Kursen auf ihren späteren Einsatz vor.

Ein Schöffe ist in Deutschland in gleichem Maße sachlich unabhängig wie ein Berufsrichter. Er oder Sie hat nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Vorurteile und Diskriminierung dem Angeklagten gegenüber, nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen. Auf diese Pflichten leisten Schöffen einen eigenen Eid. Schöffen müssen auch das Beratungsgeheimnis strikt wahren. Sie dürfen also niemandem erzählen, über was gesprochen wurde. Schöffen haben bei der Urteilsfindung, wie der Berufsrichter, das volle Stimmrecht, sie können dabei mehrheitlich den Berufsrichter überstimmen. Insbesondere bei niedrigen Instanzen ist das möglich, da hier neben einem Berufsrichter zwei Schöffen beteiligt sind. Sind beide Schöffen von der Schuld überzeugt, so können sie den Berufsrichter überstimmen.

Wenn man an diesem Amt Interesse hat, wendet man sich am besten an das Gericht in dessen Bezirk man wohnt oder man geht zu seiner Gemeinde oder zu seiner Stadtverwaltung, diese stellen die Listen der Bewerber auf und suchen immer wieder Personal für solche ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ausgeschlossen sind Vorbestrafte, Volljuristen in den eben aufgeführten Berufen, sowie Personen die keine Zeit für diese umfangreiche Tätigkeit haben.

Schöffen werden dann von eigenen Wahlausschüssen gewählt. Man lässt sich also auf die Vorschlagsliste setzen und wird dann eventuell gewählt. Nach der Ernennung, dem Ablegen des Eides und der kleinen Schulung können dann die ersten Verhandlungen beginnen. Die anderen ehrenamtlichen Richter bei den anderen Gerichtszweigen werden von Gewerkschaften, von Arbeitgeberverbänden oder von Sozialverbänden abgestellt, aber nicht gewählt. Es ist also für den „einfachen“ Bürger nicht ohne Weiteres möglich in den anderen Gerichtszweigen als ehrenamtlicher Richter tätig zu sein.

Insgesamt ist festzuhalten, dass Schöffen auch heute noch den Strafgerichten ein etwas „menschlicheres“ Ansehen verschaffen, so wird es zumindest von Prozessbeteiligten gesehen, die nicht ganz so viel Gerichtserfahrung haben. Das begründet sich oft auch in der Kleiderordnung der Richter, denn anders als die Berufsrichter, der Vertreter der Staatsanwaltschaft oder der Protokollführer, haben die Schöffen normale Kleidung an. So wird auch schon optisch jedem klar, dass hier eine Person direkt aus dem Volk sitzt.

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