Was ist ein Strafbefehlsverfahren und wie läuft es ab?


Das Strafbefehlsverfahren ist in Deutschland ein einfaches Verfahren zur Bewältigung der leichteren Kriminalität durch einen schriftlichen Bescheid der eine Strafe enthält. Das Besondere am Strafbefehlsverfahren besteht darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung auch ohne vorherige mündliche Hauptverhandlung kommen kann. Diese Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung entlastet Gerichte und Staatsanwaltschaften und kann dem geständigen Angeschuldigten die Blamage durch eine öffentliche Hauptverhandlung und das gerade bei Prominenten einhergehende Medieninteresse ersparen. Der Strafbefehl ist nur bei Ordnungswidrigkeiten und bei Vergehen zulässig.

Vergehen sind alle Straftaten die eine Mindeststrafe von weniger als einem Jahr Haft haben. Hat eine Straftat eine Mindeststrafe von mehr als einem Jahr Gefängnis so ist es ein Verbrechen. In diesen Fällen erfolgt immer eine Hauptverhandlung. Als Strafmaßnahme kann ein Strafbefehl beispielsweise: Geldstrafe, Fahrverbot, Einziehung von Gegenständen oder aber auch die Bekanntgabe der Verurteilung enthalten. Den zu verhängendenden Strafbefehl beantragt die ermittelnde Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht. Stehen dem Erlass des Strafbefehls keine rechtlichen Ausschlüsse entgegen, hat der Tatrichter den Strafbefehl zu erlassen. Hält der Tatrichter den Beschuldigten für nicht hinreichend verdächtig, lehnt er den Antrag auf den Strafbefehl durch einen Beschluss ab. Gegen diesen Beschluss kann die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegen. Daneben hat der Richter natürlich auch die Möglichkeit anstelle des Strafbefehls eine Hauptverhandlung anzusetzen, wenn ihm das notwendig erscheint und er den Angeklagten in seinem Gerichtsaal sehen möchte.

Gegen diesen erhaltenen Strafbefehl kann der Empfänger innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch bei Gericht einlegen. Dann eröffnet das zuständige Amtsgericht die Hauptverhandlung und es wird darüber verhandelt was als Strafe dem Angeklagten zuzuerkennen ist. Allerdings kann dieser sich was das Strafmaß angeht in der Verhandlung auch deutlich verschlechtern. Daher wird dem Angeklagten die Möglichkeit zugestanden und eröffnet sich bis zum Ende der Beweisaufnahme zu entscheiden und gegebenenfalls den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe aus dem Strafbefehl anzuerkennen. Diese wird dann rechtskräftig und vollstreckbar. Im Jugendstrafrecht gegen Jugendliche kann kein Strafbefehl verhängt werden, jedoch ist im so genannten vereinfachten Jugendverfahren ein Urteil ohne Anklage aufgrund eines kurzen schriftlichen oder mündlichen Antrags der Staatsanwaltschaft möglich.

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