Was ist eine Erfüllungsanspruchsklage?


Die Erfüllungsanspruchsklage ist eine Klageart, mit welcher man begehren kann, dass man einen Anspruch, der einem nach dem Gesetz zusteht, auch wirklich bekommt. Diese Klage erhebt man bei Gericht und erhofft sich im Anschluss ein positives Urteil. Der Erfüllungsanspruch ist also kurz gesagt der Anspruch auf die Erfüllung eines Vertrags. So kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass er den Kaufpreis zahlt, die Ware abnimmt und alle sonstigen vertraglich übernommenen Pflichten erfüllt.

Der Erfüllungsanspruch erlischt in dem Moment, in dem der andere die geschuldete Leistung auch tatsächlich bewirkt. Wenn die Erfüllung allerdings unmöglich wird, weil beispielsweise die verkaufte Sache kaputt gegangen ist oder zerstört wurde, so geht der ursprüngliche Erfüllungsanspruch unter. Das ist der Fall, weil eine unmöglich zu übereignende Sache nicht verlangt werden kann. Allerdings erwächst dem anderen unter Umständen dann ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Vor Gericht kann dann der Kläger versuchen alle diese Ansprüche mit Hilfe einer Klage durchzusetzen. Im Werkvertragsrecht allerdings erlischt der Erfüllungsanspruch mit der Abnahme des Gebäudes durch den Bauherrn. Weigert sich aber der Bauherr zu zahlen so kann der Bauträger versuchen, den Bauherren auf Zahlung des Preises zu verklagen. Ebenso steht es dem Bauherren frei die Baufirma vor der Abnahme per Klage in Anspruch zu nehmen, wenn diese schlecht, verspätet oder gar nicht leistet. Auch in anderen Vertragsrechtssachen ist der Erfüllungsanspruch immer die Forderung, mit der die Leistung die in Vertrag vereinbart wurde auch tatsächlich eingehalten werden muss, sei es im Mietvertragsrecht, im Dienstvertragsrecht oder im Werkvertragsrecht.

Die Klage reicht man am besten mittels einer Klageschrift bei einem Gericht ein. Hierbei beraten Rechtsanwälte, die auch geübt sind in der Erstellung von Klageschriften. Möchte man keinen Rechtsanwalt beauftragen, so kann man zu der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes gehen, diese nimmt dann die Klage entgegen. Allerdings wird die Rechtsantragsstelle nicht in großem Maße rechtsberatend tätig. Sie helfen lediglich die Klage auf den richtigen Weg zu bringen.

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