Was man bei der Miete eines Autos berücksichtigen sollte


Wenn man sich ein Auto bei einer Autovermietung mietet, dann schließt man mit dieser einen Mietvertrag ab. Als Mieter hat man die Verpflichtung, mit der Mietsache vertragsgemäß umzugehen und die Sache nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter wieder zurückzugeben. Weiterhin ist man selbstverständlich dazu verpflichtet die vereinbarte Miete zu zahlen. Der Vermieter hingegen ist verpflichtet, dem Mieter für die Zeit der Miete die Sache zur Verfügung zu stellen. Gerade bei der Miete von Autos gibt es aber einige Besonderheiten, die man beachten sollte.

Wahl des Mietwagens

Je nach Klasse und Ausstattung des entsprechenden Wagens ergeben sich die Preise für die Miete. Dabei ist es bei Autovermietungen üblich, nicht ein bestimmtes Automodell auszuwählen, sondern bei der Reservation des Wagens eine Klasse auszusuchen. Das Mietwagenunternehmen ist dann nämlich nicht an ein spezielles Auto gebunden, sondern kann aus einer Flotte Autos dieser Klasse eines auswählen. Dadurch gewinnt es mehr Flexibilität. Die Klassen sind nach Größe, Ausstattung und Art der Fahrzeuge bestimmt. Die Klassen der jeweiligen Autos können auf den entsprechenden Internetseiten der Vermieterunternehmen oder vor Ort in einer Filiale erfragt werden.

Preis des Mietwagens

Je nachdem, welche Klasse an Auto gebucht wird, berechnet sich der Preis eines Wagens. Häufig gibt es Angebote, bei denen sich der Preis verringert, so zum Beispiel, wenn man über ein Wochenende bucht und zu einem Wochenendtarif bucht. Bei dem gängigen Preis für einen Wagen handelt es sich in der Regel um einen Preis pro Tag, zu dem noch etwaige Extras dazukommen und womit sich so der Preis erhöhen kann. Viele Mietwagenunternehmen verlangen für Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Nutzung eines Navigationsgerätes, die Bereifung mit Winterreifen oder die Miete eines Diesel-Fahrzeuges einen bestimmten Aufschlag.

Durchführung des Vertrages

Mietet man einen Wagen, dann darf man damit im Rahmen des normalen Gebrauchs umgehen. Beachten sollte man aber, dass bei den meisten Mietverträgen ein Höchstmaß an Kilometern die abgefahren werden dürfen angegeben ist. Das berechnet sich in der Regel auch nach der Anzahl der Tage, für die man das Fahrzeug mietet. Ein in der Praxis gängiger Wert ist 300 KM pro Tag. Das heißt also, wenn man einen Wagen für vier Tage mietet, dann darf man damit höchstens 1.200 KM fahren. Falls man vorhat mehr Kilometer zu fahren, dann kann man dies in der Regel vor Vertragsschluss vereinbaren und muss dafür allerdings einen zuvor bestimmten Aufschlag zahlen.

Beachten sollte man außerdem, dass bei der Miete eines Wagens häufig nur eine bestimmte Anzahl von Fahrern zulässig ist. In der Regel darf die Person fahren, die den Wagen mietet und nahe Verwandte des Mieters, wie zum Beispiel die Eltern, Kinder und Geschwister. Ebenso darf der Ehepartner den Wagen fahren. Die Gründe für diese Beschränkung ergeben sich aus dem Versicherungsrecht, denn jeder weitere Fahrer des Wagens würde eine teurere Versicherung zur Folge haben. Sollen also mehr als die genannten Personen den Wagen fahren, können gegen Aufpreis weiterer Fahrer eingetragen werden.

Für die Miete eines Fahrzeuges bieten viele Mietunternehmen Sonderkonditionen für Kunden von Automobilclubs an. Dann vermindert sich häufig der Mietpreis und Zusatzleistungen werden auch teilweise umsonst dazu gegeben. Hier sollte sich vor der Miete erkundigt werden, welches Unternehmen bei welcher Mitgliedschaft Vergünstigungen anbietet.

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