Was sind Indizien und wie läuft der Indizienprozess ab?


Das Wort Indiz ist aus der lateinischen Sprache abgeleitet und bedeutet wörtlich übersetzt „das Anzeichen". Ein Indiz ist im Strafprozess kein wirklicher vollumfänglicher Beweis mit voller Beweiskraft, es ist aber dennoch mehr als nur eine Behauptung, vielmehr ist ein Indiz eine Art Hinweis, welcher das Gericht auf den richtigen Weg bringt, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder eben nicht.

Es gibt durchaus verzwickte Prozesse, bei denen eine Aussage gegen eine andere Aussage steht und die Beweise die existieren auch unter anderen Umständen hätten entstehen können. In solchen Fällen können Indizien wegweisend sein, um die Wahrheit heraus zu finden.

Ein Beispiel: A wird angeklagt, weil seine Ehefrau ihm eine Vergewaltigung und eine Freiheitsberaubung vorwirft, das heißt sie behauptet, dass er sie sexuell zu etwas genötigt hat das sie so nicht wollte und außerdem hat er sie zusätzlich auch noch festgehalten, sie also daran gehindert aus der Situation zu entkommen, auf welche Art auch immer, sei es durch Fesseln, Handschellen oder auch lediglich nur durch das Einsperren in den Raum. Dabei hat sie sich auch Verletzungen erlitten, allerdings behauptet der Angeklagte der Geschlechtsverkehr wäre einvernehmlich gewesen und die etwaigen Praktiken wären zuvor besprochen und vereinbart worden. Die Verletzungen der Ehefrau waren gemeinsam gebilligt, also in Kauf genommen worden. Hier können die Verletzungen sowohl beim normalen ehelichen Verkehr entstanden sein, aber auch bei einer Vergewaltigung.

Nach der eindeutigen Rechtsmedizinischen Auswertung, zu der aus durchaus eine gynäkologische Untersuchung zählt, fällt dann möglicherweise auf, dass eine der Verletzungen nicht ganz zur beschriebenen Sexualpraktik passt und somit die Verteidigungstaktik des Angeschuldigten ins Wanken kommt. Diese Verletzung, die nicht ins Muster passt ist schließlich ein Indiz dafür, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt. Natürlich ist der Fall dann schließlich im Zweifel für den Angeklagten zu bewerten, aber es kommt durchaus vor, dass es mehrere Indizien gibt in deren Fülle das Gericht nicht mehr zweifelt und schließlich den Angeklagten verurteilt und somit Gefängnis schickt. Wird ein Urteil auf Indizien begründet, so muss dieses in der Urteilsbegründung genau angegeben werden. So sieht es die deutsche Strafprozessordnung vor. Weitere Beispiele sind beispielsweise, wenn am Tatort mehrere dem Angeklagten gehörende Bekleidungsstücke aufgefunden werden oder im Büro des Tatverdächtigen das Tatwerkzeug gefunden und beschlagnahmt wird.

Es ist seit jeher eine Urangst des Menschen unschuldig bestraft zu werden und deshalb ins Gefängnis geschickt zu werden, daher ist es oft auch recht medienwirksam, wenn ein Prozess sich dem Ende naht und er nur auf Indizien aufgebaut ist. Auch zahlreiche Spiel- und Kinofilme behandeln diesen Stoff und schüren damit die Angst und das Unbehagen der Menschen. Die Urteile aus den Indizienprozessen werden häufig in den Berufungs- und in den Revisionsverfahren verwendet. Anschließend nutzen auch viele Betroffene die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um eine Verletzung oder Beeinträchtigung ihrer Grundrechte geltend zu machen.

Aber insgesamt,sind die Chancen in Deutschland aufgrund von Justizpannen verurteilt zu werden freilich sehr gering. Aus dem nichteuropäischen Ausland hört man allerdings immer wieder von solchen Fällen, wo Menschen unschuldig im Gefängnis landen und dann teilweise auch noch mit der Todesstrafe bestraft werden. In manchen Ländern gilt sogar eine zu lange Flucht bereits als unwiderrufbares Geständnis.

Heutzutage kommt es auch immer häufiger vor, dass die Behörden sich Kriminalfälle, die sich vor einigen Jahrzehnten ereignet haben und deren mutmaßlicher Täter immer noch im Gefängnis sitzen muss und dort auch immer noch seine Unschuld beteuert, erneut anschauen und bearbeiten. Diese können dann möglicherweise durch moderne DNA Analysen, die zu der Zeit als sich die Tat ereignete überhaupt noch nicht existierten noch zu Gunsten des Beschuldigten aufgeklärt werden, falls zum Beispiel Blutspuren am Tatort aufgefunden wurden, die sich eindeutig nicht dem im Gefängnis sitzende mutmaßlichen Täter zuordnen lassen. Dieser wird dadurch schließlich entlastet, so dass das Verfahren nochmals aufgerollt werden kann. Allerdings ist es wohl unumstritten, dass man diesem Menschen die Jahre, die er unschuldig im Gefängnis verbracht hat nicht mehr zurückgeben kann. Dennoch hat er dann einen Anspruch auf Schadensersatz für die Jahre die ihm genommen wurden.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel