Was sind Kontoführungsgebühren und welche Kosten kann ein Kreditinstitut noch verlangen?


Jedes Kreditinstitut ist ein Dienstleister. Für die von ihm angebotenen Dienstleistungen fallen bestimmte Kosten an. Und wie jeder Dienstleister legt auch ein Kreditinstitut diese Kosten so gut es geht auf seine Kunden um. Die Kosten entstehen durch die Miete für die Geschäftsräume, durch die Gehälter für qualifizierte Mitarbeiter oder durch die Beschaffung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung.

Ein Teil der Kosten wird über die sogenannte Kontoführungsgebühr abgegolten. Wer ein Konto bei einem Kreditinstitut betreiben will, der muss in der Regel entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich einen bestimmten Betrag an das Kreditinstitut bezahlen. Dieser Betrag ist für gewöhnlich allerdings nicht sehr hoch und reicht deshalb nicht annähernd aus, um die Kosten des Kreditinstitutes zu decken. Aus diesem Grund muss es zusehen, dass es sich noch weitere Einnahmequellen schafft.

Zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren darf ein Kreditinstitut auch für einzelne Leistungen Entgelte verlangen. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn für derartige Leistungen ein entsprechendes Entgelt vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist. Für Handlungen, zu denen ein Kreditinstitut gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, darf es allerdings kein Entgelt verlangen. Möchte das Kreditinstitut die Höhe des Entgeltes ändern, dann bedarf es hierzu die Zustimmung des Kunden. Dieser muss mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich informiert werden. Meldet sich der Kunde auf diesen Hinweis nicht, dann gilt dies als Zustimmung. Ist er allerdings nicht einverstanden, steht ihm ein fristloses Kündigungsrecht zu. Dessen Ausübung ist für ihn kostenfrei.

Neben den Entgelten, die das Kreditinstitut verlangen darf, kann es auch Auslagen geltend machen. Diese Auslagen müssen allerdings bei der Ausführung eines Auftrages des Kunden oder zur Wahrung seiner mutmaßlichen Interessen erfolgt sein. Solche Auslagen können beispielsweise Telefon- oder Portokosten sein.

Eine weitere wichtige Einnahmequelle stellen dabei die Zinsen für ausgegebene Kredite dar. Wenn ein Kreditinstitut an einen seiner Kunden einen Kredit vergibt, dann verlangt es dafür Zinsen. Für einen Kredit wird immer eine Laufzeit vereinbart, während der der Kredit zurückgezahlt werden muss. Die Laufzeit stellt dabei aber keine Obergrenze nach dem Prinzip dar, dass der Kredit spätestens bis zu diesem Zeitpunkt getilgt seien muss. Das Kreditinstitut hat ein Interesse daran, dass der Kredit erst zum Ende der Laufzeit vollständig getilgt wird, weil es dann über die gesamte Laufzeit Zinsen verlangen kann.

Ein entscheidendes Segment, in dem Kreditinstitute tätig werden, um finanzielle Gewinne zu erzielen, ist das sogenannte Investmentbanking. Die Kreditinstitute investieren die ihnen zur Verfügung stehenden Gelder am offenen Markt. Sie erwerben oder veräußern beispielsweise Aktien von anderen Unternehmen oder betreiben andere spekulative Geschäfte. Durch derartige Maßnahmen lassen sich hohe Erwerbe erzielen, mit denen die Kreditinstitute nicht nur ihre Kosten ausreichend decken können, sondern die auch darüber hinaus noch Gewinne einbringen. Dem gegenüber stehen jedoch auch immer die Risiken des Investmentbankings. Die spekulativen Maßnahmen können statt Gewinnen auch Verluste einbringen. Einen dramatisches Beispiel hierfür gab es im Jahr 2007. Riskante Investitionen verschiedener großer Kreditinstitute, die über aufgenommene Kredite finanziert wurden, führten sie gigantischen Verlusten bei Banken wie Lehman Brothers, Freddie Mac, die Commerzbank oder andere verloren dabei so viel Geld, dass sie nicht mehr zahlungsfähig waren und auf hohe staatliche Unterstützungen angewiesen waren. Dies war der Beginn einer weltweiten Finanzkriese, der etliche Unternehmen zum Opfer fielen.

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