Was sind meine Rechte als Internatsschüler?


Unter einem Internat versteht man eine Einrichtung, in welcher Kinder und Jugendliche zur Schule gehen und dort auch gleichzeitig wohnen und verpflegt werden, ihre Freizeit verbringen und zusätzliche Lernangebote erhalten. Ist ein Schüler oder eine Schülerin nicht gut genug in der Schule, so dass seine Versetzung gefährdet ist, weil er/sie nicht genug für die Schule tut oder vorwiegend andere Interessen hat, wie es in der Pubertät häufig der Fall ist, so kommen solche Kinder oftmals in ein Internat, in welchem strikte Regeln herrschen, wann man lernen muss, zu welchen Zeiten es essen gibt und wann man Freizeit hat. Aber auch andere Kinder und Jugendliche müssen aus den verschiedensten Gründen ein Internat besuchen, beispielsweise weil ein Elternteil plötzlich verstorben ist oder weil die Eltern mit dem Kind einfach überfordert sind und ihm zudem bei seinen Schulsachen nicht helfen können.

Bei Schülern von Internaten und Landschulheimen besteht eine latente Unsicherheit, welche Rechte sie denn haben und was sie auf keinen Fall machen dürfen . Zum einen kommt es hierbei darauf an in welchem Verhältnis sie in dem Internat sind und wie alt sie sind. Wurden sie aufgrund einer Maßnahme des Jugendamtes in eine Einrichtung gegeben, können die Rechte des jeweiligen Kindes anders sein, so dass dies nach dem Einzelfall entschieden werden muss.

Bei klassischen Internaten jedoch, bei denen die Eltern mit dem Internatsträger einen Vertrag abgeschlossen haben, resultieren aus diesem Vertrag auch Rechte. Zum einen die Hauptleistungspflicht und die hat es in sich. Denn ein Internatsvertrag ist ein gemischter Vertrag mit Anteilen von Mietrecht, von Dienstvertragsrecht aber auch von Bewirtungsrecht, wenn dort auch Verpflegung zur Verfügung gestellt wird. Deswegen kann beispielsweise auch die monatliche Rate gemindert werden, wenn Gründe für eine Mietminderung vorliegen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Heizung nicht funktioniert oder die Duschen sich in einem desolaten Zustand befinden, so dass man sie nicht ohne Angst, dass man sich einen Krankheitskeim zuzieht, benutzen kann.

Bezüglich der Schule ist es mit den vertraglichen Rechten spezieller, handelt es sich um eine öffentliche Internatsschule unterscheiden sich die Rechte der Internatsschüler bezüglich des Unterrichts nicht von denen anderer Schüler, die nachmittags nach Hause gehen. Bei einer reinen Privatschule gehört auch die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zum Vertrag. Fällt dort beispielsweise zu viel Unterricht aus, so ist auch eine Minderung des monatlichen Preises denkbar. Beispielsweise, wenn aufgrund eines Wasserschadens eine Woche der Unterricht ausfällt, denn dann ist die vertragliche Leistung, also der Unterricht, unmöglich, was wiederrum zur Folge hat, dass der andere Vertragspartner von seiner Verpflichtung zur Zahlung befreit wird. In keinem Fall aber sind schlechte Noten ein Grund für Schadensersatzansprüche, denn dafür ist der Schüler alleine verantwortlich.

Besonders wichtig ist das Versicherungsrecht, das den Internatsschüler regelmäßig so stellt als wäre er auch am Abend oder in der Nacht in der Schule, was bedeutet, dass auch hier Unfälle über die Berufsgenossenschaft oder die Landesunfallkasse abgewickelt werden können. Dazu ist nach jedem Unfall eine entsprechende Unfallmeldung erforderlich. Auf einer solchen muss schriftlich festgehalten werden, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Unfall hatte, was genau dabei geschehen ist und welche Verletzungen sich der Betroffene dabei zugezogen hat. Diese Meldung ist äußerst wichtig für die jeweilige Versicherung, denn nur dadurch kann bewiesen werden, dass sich der Unfall in einem Internat ereignet hat, was zur Folge hat, dass nicht die gesetzliche oder private Krankenkasse, zu welcher ein jeder Mensch gesetzlich verpflichtet ist, den Unfallschaden übernimmt, sondern dass alle Kosten der benötigten Heilbehandlung von der Berufsgenossenschaft oder der Landesunfallkasse übernommen werden.

Für Schäden, die die Kinder verursachen, muss in der Regel eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Haftungsfälle verursachen oft Streit zwischen den Eltern und den Schulträgern. Macht beispielsweise ein Schüler einen Schrank kaputt oder verliert einen Schlüssel, der zu einer Schließanlage gehört, so wird dieser Schaden nach dem Internatsvertrag auf die Eltern abgewälzt. Eltern entgegnen zumeist, die Schule ist ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen oder hat Strukturen geschaffen, die nicht kindgerecht sind. Durch die Übernahme im Internatsvertrag werden jedoch die Eltern zumeist nicht um eine Meldung bei der Haftpflichtversicherung herumkommen, die dann Regressansprüche gegen den Schulträger oder dessen Versicherung prüfen wird. Andersherum gibt es Haftungsbeschränkungen, wenn Schüler sich nicht an die Internatsregelungen halten und beispielsweise unbefugt das Gelände verlassen oder gegen die Regelungen, die den Umgang mit Kraftfahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln regeln, verstoßen.

Doch wie kann man als Schüler seinem Ärger Luft machen? Zum einen kann man das Gespräch mit der Internatsleitung suchen, wenn es gewünscht wird kann dies auch zusammen mit den Eltern erfolgen, denn diese sind schließlich die Vertragsnehmer. Andere Wege sind Beschwerden über den Vertrauenslehrer oder den zwingend vorgeschriebenen Internatssprechern, die wie die Klassen- und Schülersprecher, die Interessen der Schüler vertreten. Dazu treffen sich die Gruppen- und Internatssprecher mit der Internatsleitung und besprechen aktuelle Themen und versuchen aufkommende Probleme bereits in der Entstehung zu lösen.

Die Internatssprecher können auch in Disziplinarfragen zu Wort kommen und bei der Internatsleitung als Fürsprecher agieren. Diese Position sollte man nutzen! Generell sollte man aber versuchen sich zu einigen und Probleme auf dem „kleinen Dienstweg“, also innerhalb des Internates beziehungsweise zwischen den Vertragsparteien, zu lösen. Das Einschalten von Gerichten, der Polizei oder der Schulaufsichtsbehörde kann ja immer noch sinnvoll, sein wenn sich auf der ersten Ebene keine Lösung erzielen lässt. Allerdings sollte man hierbei nicht überstürzt handeln und erst einmal das Gespräch suchen, in einem solchen lässt sich meistens bereits ein Lösungsansatz finden.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel