Welche Handlungsformen bestehen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik?


Der Europäische Rat bestimmt die strategischen Interessen der Europäischen Union und legt die allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik fest. Auf der Grundlage der allgemeinen Leitlinien und strategischen Vorgaben des Europäischen Rates gestaltet der Rat die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Gemäß des Vertrags über die Europäische Union kann der Rat Standpunkte der Europäischen Union durch Beschluss festlegen. Darin wird das Konzept der Europäischen Union für eine bestimmte Frage geographischer oder thematischer Art bestimmt. Standpunkte dienen vor allem der Koordinierung der mitgliedstaatlichen Außenpolitiken und sind ein Mittel zur Durchführung der vom Europäischen Rat beschlossenen gemeinsamen Strategien.

Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der Europäischen Union in Einklang steht. Insoweit sind diese auch als Ausrichtungsvorgaben verbindlich. Standpunkte der Europäischen Union werden von den Mitgliedstaaten insbesondere zwecks der Abstimmung ihres Verhaltens in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen getroffen. Dort werden die Standpunkte der Europäischen Union vom Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik vertreten. Auch zwischen den einzelnen diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Staaten der Europäischen Union und den Delegationen der Kommission in Drittstaaten auf internationalen Konferenzen sowie bei internationalen Organisationen findet eine Abstimmung statt.

Wenn, wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, nur einzelne Unionsstaaten, bisher nur Großbritannien und Frankreich, ständige Mitglieder sind, so trifft diese Staaten die Pflicht, dort auch die Standpunkte der Europäischen Union angemessen zu vertreten. Der Rat kann gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Beschlüsse über Aktionen der Europäischen Union fassen, wenn eine internationale Situation ein operatives Vorgehen der Europäischen Union verlangt. Tritt eine Änderung der Umstände mit erheblichen Auswirkungen auf eine Angelegenheit ein, die Gegenstand einer Aktion ist, so überprüft der Rat die Grundsätze und Ziele der Aktion und trifft die erforderlichen Beschlüsse. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind solche Beschlüsse über Aktionen bei ihren Stellungnahmen und ihrem Vorgehen bindend. Nur bei zwingender Notwendigkeit aufgrund einer überraschenden Entwicklung der Lage mangels eines Ratsbeschlusses, wie es der Vertrag über die Europäische Union definiert, dürfen die Mitgliedstaaten erforderliche, von den Vorgaben eines Beschlusses über eine Aktion abweichende Sofortmaßnahmen ergreifen. Diese müssen allerdings mit den allgemeinen Zielen der Aktion vereinbar sein.

Zusätzlich dazu muss ein Mitgliedstaat, der eine solche Sofortmaßnahme ergreift, den Rat sofort darüber informieren. Darüber hinaus muss ein Mitgliedstaat den Rat auch dann anrufen, wenn er bei der Durchführung eines Beschlusses von Schwierigkeiten erfährt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verlangt bei jeder außenpolitischen und sicherheitspolitischen Frage von allgemeiner Bedeutung eine gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung zwischen den Mitgliedstaten im Rat, um ein gemeinsames Vorgehen festzulegen. Es sind dabei aber nicht alle Aspekte der Außenpolitik und Sicherheitspolitik erfasst. Deshalb greift die Unterrichtungsverpflichtung und Abstimmungsverpflichtung noch nicht ein, wenn nur einzelne Mitgliedstaaten an der Angelegenheit interessiert sind. Die gemeinsame Erklärung ist das am häufigsten angewandte Instrumentarium der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik. Dieses Instrument ermöglicht es, schnell auf Ereignisse in allen Teilen der Welt zu reagieren und den Standpunkt der Vertragsstaaten der Europäischen Union zum Ausdruck zu bringen. Eine gemeinsame Erklärung ist rechtlich allerdings nicht bindend, sondern dient lediglich der politischen Orientierung.

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