Wer muss überhaupt Erbschaftssteuer bezahlen?


Die Erbschaftsteuer müssen diejenigen bezahlen, die von einem Verstorbenen etwas vererbt bekommen haben oder im Wege des Vermächtnisses oder des Pflichtteils etwas vom Erblasser erhalten haben. Hierzu zählen sowohl die eigentlichen Erben als auch die Vermächtnisnehmer. Wer also von seinem Großvater nicht den ganzen Nachlass, sondern nur eine bestimmte Sache oder nur einen bestimmten Geldbetrag bekommen hat, muss darauf trotzdem eine Erbschaftsteuer bezahlen, obwohl er im eigentlichen Sinne nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer ist.

Für die Steuerberechnung ist zuallererst die Höhe des Nachlasses bzw. der Zuwendung entscheidend. Nicht der ganze Nachlass muss versteuert werden, sondern nur das, was nach Abzug von Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel von Schulden, übrig bleibt. Zu den abzugsfähigen Angelegenheiten zählen Schulden, die der Erblasser selbst hinterlassen hat. Man spricht im Rechtsdeutsch von Erblasserschulden. Dies sind vertragliche oder gesetzliche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten übernommen hat. Dem stehen als weitere Gruppe der Nachlassverbindlichkeiten die sogenannten Erbfallschulden gegenüber. Hierunter fallen alle Positionen, die im Zusammenhang mit dem Todesfall selbst entstehen, wie zum Beispiel die Beerdigungskosten, die Kosten für die Nachlassverwaltung und –auflösung sowie Zahlungen an Vermächtnisnehmer, die der Erbe zu begleichen hat. Schließlich können nach dem Erbfall noch sogenannte Nachlasskostenschulden entstehen, so beispielsweise Kosten der Testamentseröffnung oder einer Nachlassverwaltung.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel