Werden Kuren und Aufenthalte in Heilbädern von der Krankenkasse getragen?


Kuren und Heilbäder gibt es seit jeher. Ältestes Beispiel ist die Reisewelle zum Toten Meer, die es schon vor über 2000 Jahren gab. Spätestens im Mittelalter entwickelten sich in Europa viele Kurorte. Die meisten erkennt man daran, dass sie den Namenszusatz „Bad“ vor dem eigentlichen Ortsnamen tragen, wie beispielsweise „Bad Reichenhall“, „Bad Kissingen“ oder “Bad Wörishofen“. Heute gibt es allein in Deutschland zahlreiche Kurorte und Heilbäder.

Eine Kur ist in der Regel eine Rehabilitationsmaßnahme und wird von den Krankenkassen oder der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Ihre Rechtsgrundlage findet diese Kostenerstattung im IX. Buch des Sozialgesetzbuches. Solche Kuren sollen dabei helfen, dass durch verschiedene Anwendungen die Gesundheit wiederhergestellt wird oder als Präventivmaßnahme eingesetzt, dass Krankheiten gar nicht erst entstehen oder ausbrechen. Deshalb ist ein Kuraufenthalt keineswegs ein Urlaubsaufenthalt, weswegen man in der Regel auch keine Urlaubstage dafür verbrauchen muss. Als Kostenträger kommen die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzlichen Pflegeversicherungen, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften in Frage. Wichtigster Kostenträger ist dabei die gesetzliche Rentenversicherung, welche mit diesen Kuren versucht ihren Mitgliedern zu helfen länger im Berufsleben verbleiben zu können. Kuren werden nicht nur als Rehabilitationsmaßnahme nach Krankenhausaufenthalten als sogenannte Anschlussheilbehandlungen gewährt sondern auch präventiv eingesetzt. So sollen Krankheiten erst gar nicht entstehen oder nicht so schlimm werden. Insbesondere bei orthopädischen, pneumologischen und psychiatrischen Leiden wird dies gemacht.

Auch Diabetikern und an Essstörungen erkrankten Patienten kann mit einer speziellen Kur geholfen werden. Gerade auch entsprechend belastete Jugendliche werden auf solche Kuren geschickt. Einige Kliniken in den Bergen oder auch an Nord- und Ostsee haben in diesem Bereich schon überregionale Bekanntheit erlangt. Spezielle Rehamaßnahmen kommen auch für Arbeitslose in Betracht. Kann eine Arbeit wegen Krankheit nicht aufgenommen werden, so zahlt die Arbeitsagentur Rehamaßnahmen und Kuren, so dass eine Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt wiederhergestellt werden kann. Ist man bei einer privaten Krankenversicherung oder bei einer privaten Zusatzversicherung versichert, ist die Kostenübernahme mit dieser in eigener Regie zu klären.

Eine mögliche Kostenübernahmepflicht ergibt sich hierbei aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Viele Privatkassen sind relativ großzügig mit Kuren, da es sich für diese besonders lohnt, wenn die Versicherten gesund bleiben und daher solche Investitionen ihnen und den Versicherten zu Gute kommen. Bei Beamten sorgen die Beihilfestellen dafür, dass ihre Beihilfeberechtigten in den Genuss solcher Kuren kommen. Im Bereich der Deutschen Bundeswehr, bei der es die freie Heilfürsorge nach dem Versorgungsprinzip gibt, ist es inzwischen nach den Auslandseinsätzen obligatorisch die eingesetzten Soldaten in eine Kurmaßnahme zu schicken, damit sie ihre Erlebnisse besser verarbeiten können und wieder gut zurück in den Alltag finden können. Eine besondere Kur ist die Mutter-Kind-Kur. Diese Kassenleistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen in voller Höhe erstattet. Als Zielgruppe dieser Kurmaßnahme zählen alle, welche in Erziehungsverantwortung standen oder stehen, durchaus also auch Väter oder Großeltern. Diese Maßnahme ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich. Sinn dieser Kur ist es Krankheiten zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.

Die Krankenkasse entscheidet über einen Antrag auf eine solche Kur und kann in Zweifelsfällen auch ein Gutachten über den Medizinischen Dienst oder einen Vertrauensarzt anfertigen lassen. Während der Abwesenheit der Mutter kann auch Haushaltshilfe beantragt werden. Während der Kur, und das gilt für Kuren aller Art, wird ein Programm gestaltet an dem teilgenommen werden muss. Von medizinischen Anwendungen über Gesprächs- und Beschäftigungstherapie bis hin zur Physiotherapie stehen vielerlei Möglichkeiten offen. In vielen Kurorten stehen heute auch viele Hotels Gästen zur Verfügung, welche die Kureinrichtungen, die schöne Lage oder auch die gute Luft des Kurortes nutzen möchten. Diese Urlaubsreisen müssen jedoch dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

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