Wie erfolgt die Vergütung des Nachlassverwalters?


Der Nachlassverwalter ist während des Nachlassverfahrens mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt. Zugleich soll er bestehende Verbindlichkeiten des Verstorbenen von dem Nachlass bezahlen. Der Nachlassverwalter wird meist durch das Gericht zugewiesen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die antragende Partei einen Nachlassverwalter vorschlägt. Dieser muss jedoch durch das Gericht genehmigt werden.

Generell erfolgt die Arbeit des Nachlassverwalters unentgeltlich. Es ist jedoch möglich, dass der Verwalter eine angemessene Vergütung fordert. Diese Vergütung muss durch das Gericht genehmigt werden. In der Praxis halten die Nachlassverwalter sich an gesetzliche Richtwerte, die von Gerichten generell für angemessen gehalten werden.

Nach der Beendigung des Nachlassverfahrens wird die Vergütung vom restlichen Nachlass abgezogen. Sollte von dem Nachlass nichts mehr übrig sein, dann übernimmt der Staat die Bezahlung des Nachlassverwalters.

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