Wie funktioniert der Täter-Opfer-Ausgleich?


Hat jemand eine andere Person beispielsweise an der Gesundheit geschädigt, so kann die erfolgreiche Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs dazu führen, dass das Strafverfahren gegen den Täter entweder eingestellt wird oder das dessen Strafmaß gemildert wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist also eine Möglichkeit, mit der man außergerichtlich den Konflikt zwischen dem Täter und dem Opfer schlichtet. Dies stellt eine Besonderheit dar, denn mit einem bloßen Gerichtsurteil würde der Täter zwar bestraft werden, so wie er es auch verdient hat, aber die Spannungen zwischen dem Opfer und dem Täter würden bestehen bleiben.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich gibt es kein vorgeschriebenes Verfahren nach dem sich die Beteiligten richten müssen, vielmehr geht es darum, dass der Täter und das Opfer unter der Aufsicht eines neutralen Vermittlers an einem Tisch zusammen kommen und über das Geschehene reden und dass ihnen so die Möglichkeit gegeben wird, über die Art, die Form und den Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten Schadens übereinzukommen, so dass die vorausgegangene Tat „geklärt“ werden kann. Jeder soll seinen Standpunkt erklären und dem anderen auch deutlich machen soweit es eben möglich ist, damit in den gemeinsamen Gesprächen eine Lösung gefunden werden kann, die für beide Seiten akzeptabel und gewinnbringend ist. Über das dort Gesprochene treffen der Geschädigte und der Beschuldigte dann eine Vereinbarung. Bevor so ein Ausgleich aber überhaupt stattfinden kann, muss zunächst überprüft werden, ob die Straftat überhaupt für einen Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt. Bei besonders schweren Verbrechen wie beispielsweise bei einem Mord, bei Totschlag oder bei einer Vergewaltigung kann kein Täter Opfer Ausgleich angewendet werden. In Fällen von Diebstahl, von Sachbeschädigung, von Bedrohung oder von Beleidigung stellt er allerdings ein geeignetes Verfahren dar.

Um zu prüfen ob eine Straftat dafür geeignet, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich angewendet werden kann, sind folgende Aspekte besonders wichtig:

• die Tat darf kein Bagatelldelikt sein
• bei der Tat muss es sich um eine anklagefähige Tat handeln
• es muss einen persönlich Geschädigten geben
• der Sachverhalt muss offensichtlich sein

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kommt die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs für eine begangene Straftat in Betracht. Allerdings ist es eine weitere Bedingung, dass der Täter und das Opfer freiwillig an einer solchen Gesprächsrunde teilnehmen um über die Folgen des Konflikts zu sprechen. Keiner der Beteiligten kann folglich zu einem Täter-Opfer-Ausgleich gezwungen werden, vielmehr müssen beide Seiten diesen Ausgleich und die Gespräche miteinander als sinnvoll erachten. Allerdings kann man sagen, dass beide Seiten davon profitieren können, denn dadurch bekommen alle Beteiligten die Gelegenheit, hinter die Position des anderen zu schauen, sich in dessen Lage zu versetzen und die Verhaltensweisen eventuell nachvollziehen zu können.

Möglichkeiten für einen Täter-Opfer-Ausgleichs können sein:

• eine schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung
• die Beseitigung des Konflikts
• mögliche Erklärungsmöglichkeiten des Täters wie es zur Tat kam, Gründe
• die Milderung der Strafe für den Täter
• das Absehen von Strafe für den Täter
• die mögliche Einstellung des Verfahrens des Täters
• die Bemühungen des Täters muss das Gericht beim Strafmaß beachten
• durch das gemeinsame Reden können die Prozesskosten gespart warden
• das Opfer kann Schmerzensgeld für das Leiden erhalten
• sich Entschuldigung anhören, Verzeihen
• das Verspüren von Reue des Täters
• das Bedrohungsgefühl für das Opfer wird verringert
• die verbesserte Verarbeitung des Geschehens

In der Regel hat der Täter ein großes Interesse an einem Gelingen des Täter-Opfer-Ausgleichs, denn bei gutem Gelingen und in minderschweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter endgültig einstellen oder zumindest die Strafe mildern. Auch dessen Hemmschwelle eine erneute Straftat zu begehen kann durch einen solchen Ausgleich möglicherweise verringert werden, denn er hat so erstmals die Gelegenheit bekommen sich auch die Sichtweise und die Gefühle des Opfers anzuhören.

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