Wie kann ich einen Bürgerentscheid oder ein Volksbegehren in die Wege leiten?


Der Bürgerentscheid ist ein wichtiges Instrument der Bürger eines Bundeslandes oder einer Kommune ihren Willen kundzutun und gestaltend am politischen Geschehen teilzuhaben. Auf der Bundesebene gibt es dieses Instrument gar nicht, vor allem im Wahlkampf fordern dies zumeist kleinere Parteien immer mal wieder in ihren Parteiprogrammen um dem Staatsbürgern auch auf der Bundesebene mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten zu eröffnen. Durchgesetzt hat sich dies bisher aber noch nie.

Als Gemeindebürger jedoch kann man über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen, der Antrag wird dabei Bürgerbegehren genannt. Dann ist eine Mindestanzahl von Unterschriften von Gemeindebürger, das sogenannte Quorum zu erfüllen, damit eine Abstimmung über den Sachverhalt stattfinden darf. Das bedeutet, dass man nach den Vorschriften der Landesgesetze die Unterschriften liefern muss. Unter Gemeindebürgern versteht man dabei ausschließlich die Bürger mit Erstwohnsitz. Große Unterschriftenaktionen auf Marktplätzen der Innenstädte oder gar in Universitäten, wo Studierende oftmals nur mit Zweitwohnsitz gemeldet haben, haben sich schon als untauglich erwiesen. Das zuständige Wahlamt überprüft wirklich jede Unterschrift auf ihre Zulässigkeit. Das Quorum erweist sich oft als Hürde, genauso wie die vorgeschriebene Mindestbeteiligung bei der Abstimmung. Ein dann sogenanntes Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid ist nicht nur auf der Gemeindeebene sondern auch und über Angelegenheiten des Bundeslandes möglich. Gerade bei Großprojekten wie bei Neubauten von Bahnhöfen oder Flughäfen werden oft Bürgerentscheide angestoßen.

Auch Reformen im Bildungsbereich oder in Angelegenheiten der Verwaltung auf Landesebene waren schon Gegenstand solcher Abstimmungen. Man muss dabei eine Frage entwickeln, welche mit Ja oder Nein zu beantworten ist und die die Wähler nicht verwirrt. Beispielsweise: Sind sie dafür, dass der Bahnhof wie geplant gebaut werden soll? Diese Frage ist unkritisch mit Ja oder Nein zu beantworten. Das Ergebnis ist dann für die Gemeinde oder das Bundesland bindend und kann nur von einem neuen Bürgerentscheid beziehungsweise Volksentscheid abgeändert werden.

Man sollte sich bei der Anstrengung eines solchen Entscheides vor Augen halten, dass dieser wegen dem organisatorischen Aufwand fast nicht alleine in die Wege zu leiten ist. Daher bilden sich oft entweder Bürgerinitiativen oder Parteien, bei diesen oftmals die Oppositionsparteien, die versuchen genug Unterschriften zu bekommen. In manchen Bundesländern gab es wegen den hohen organisatorischen Anforderungen und dem hohen Quorum seit mehreren Jahrzehnten enVolksentscheid. Das gleiche gilt für Städten und Gemeinden, bei denen ein Bürgerentscheid noch nie oder vor sehr langer Zeit durchgeführt wurde.

Als Alternative stellt sich übrigens noch der Bürgerantrag zur Verfügung. Der Bürgerantrag ist eine noch recht junge Mitwirkungsmöglichkeit und wurde erst im Jahre 1999 eingeführt. Es ist ein Initiativrecht des Bürgers mit dem er erreichen kann, dass sich die Organe der Gemeinde oder des Landkreises mit seiner Angelegenheit befassen. Jedoch braucht man auch beim Bürgerantrag eine Unterschriftenliste, das Quorum liegt bei einem Prozent der Gemeindebürger. Einen zulässigen Bürgerantrag muss dann der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten bearbeiten, jedoch lässt sich auch hier keine Entscheidung erzwingen. Da es sich bei dem Bürgerantrag nicht um ein Petitionsrecht handelt, haben die beantragenden Bürger auch keinen Anspruch auf eine schriftliche Entscheidungsbegründung. Insgesamt betrachtet ist dieser daher ein eher schwaches Mittel.

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