Wofür fällt Erbschaftssteuer an?


Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, welche auf den Wert der vererbten Gegenstände und Geldsummen erhoben wird. Diese Steuer müssen diejenigen bezahlen, die von einem Verstorbenen etwas vererbt bekommen oder im Wege des Vermächtnisses oder des Pflichtteils etwas vom Erblasser erhalten haben. Hierzu zählen sowohl die eigentlichen Erben als auch die Vermächtnisnehmer. Wer also von seinem Großvater nicht den ganzen Nachlass, sondern nur eine bestimmte Sache oder nur einen bestimmten Geldbetrag bekommen hat, muss daraufhin trotzdem eine Erbschaftsteuer bezahlen, obwohl er im eigentlichen Sinne nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer ist.

Für die Steuerberechnung ist zuallererst die Höhe des Nachlasses bzw. der Zuwendung entscheidend. Nicht der ganze Nachlass muss versteuert werden, sondern nur das, was nach Abzug von Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel von Schulden, übrig bleibt. Zu den abzugsfähigen Angelegenheiten zählen Schulden, die der Erblasser selbst hinterlassen hat. Man spricht im Rechtsdeutsch von Erblasserschulden. Dies sind vertragliche oder gesetzliche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten übernommen hat. Dem stehen als weitere Gruppe der Nachlassverbindlichkeiten die sogenannten Erbfallschulden gegenüber. Hierunter fallen alle Positionen, die im Zusammenhang mit dem Todesfall selbst entstehen, wie zum Beispiel die Beerdigungskosten, die Kosten für die Nachlassverwaltung und –auflösung sowie Zahlungen an Vermächtnisnehmer, die der Erbe zu begleichen hat. Schließlich können nach dem Erbfall noch sogenannte Nachlasskostenschulden entstehen, so beispielsweise Kosten der Testamentseröffnung oder einer Nachlassverwaltung.

Auch gibt es einen Freibetrag. Dieser ist an die Schenkungssteuer gekoppelt und beträgt 200.000 Euro in zehn Jahren. Das bedeutet, dass innerhalb von 20 Jahren 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden können. Bei einem Erbfall sind also 200.000 Euro steuerfrei. Hat man ein größeres Vermögen als diesen Betrag, empfiehlt es sich bereits in jungen Jahren mit dem Steuerberater einen Plan auszuarbeiten, wie man am schonendsten den Vermögenswechsel in die nächste Generation ablaufen lassen kann. Es gibt jedoch weitere Ausnahmen für den Ehepartner (500.000 Euro) und für die Kinder (400.000 Euro).

Daneben gibt es seit der Erbschaftssteuerreform aus dem Jahre 2008 Freibeträge über selbst genutzten Wohnraum, damit man nicht gezwungen wird wegen der Erbschaftssteuer Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen zu verkaufen. Außerdem ist die Vererbung an direkte Verwandte von Hausrat und Kleidungsstücken erst ab einem Wert über 41.000 Euro steuerrechtlich relevant. Kunstgegenstände und Gegenstände der Wissenschaft können auch in bestimmten Umfang abgezogen werden. Wer also ein eigenes kleines Museum betreibt oder wer als Wissenschaftler eine eigene Bibliothek sein Eigen nennt, wird im Erbfall nicht benachteiligt. Bücher und Gegenstände der Wissenschaft, gerade dann wenn sie aus dem medizinischen Bereich stammen, können einen sehr hohen Wert haben, so dass es unbillig wäre Menschen ihr Engagement in dieser Hinsicht in Rechnung zu stellen. Es wird in jedem Fall deutlich, dass man sich diesem Thema gewissenhaft und unter Einbeziehung fachkundiger Unterstützung widmen sollte.

Um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, ist auch wieder eine gesonderte Erbschaftssteuererklärung an das Finanzamt zu senden. Dieses rechnet die zu zahlende Steuerlast aus und erlässt einen Steuerbescheid. Sollte dieser fehlerhaft sein kann man mit einem Einspruch auf Verbesserungen hoffen, ansonsten bliebe noch eine Klage vor dem Finanzgericht. Allerdings wäre es richtig und auch wichtig selbst rechtzeitig die Erbschaftssteuererklärung zu machen, da das Finanzamt von den Standesämtern über das Ableben von Bürgern informiert wird. Wer also meint, er ging am Finanzamt vorbei, weil diese nicht über die Erbschaft Bescheid wissen, liegt falsch und erreicht damit nur das Gegenteil, nämlich Ärger mit dem Finanzamt. Jedoch lässt das Finanzamt den Betroffenen schon ausreichend Zeit, damit diese ihre Angelegenheiten nach einem Todesfall regeln können. Die Finanzverwaltungen der Länder sind sich durchaus bewusst, dass die Erbschaftssteuer keine Steuer wie jede andere ist, sondern sie im Kontext mit starken Emotionen und großen familiären oft auch finanziellen Veränderungen steht.

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