Womit beschäftigen sich die Straftheorien des deutschen Strafrechts?


Das deutsche Strafrecht folgt einigen Straftheorien, die den Bürgern sagen, auf welche Weise eine Strafe wirken soll. Um den Zweck einer Strafe wird seit es Strafen gibt gestritten. Heute bekommt das eine ganz neue Dimension, da jede Strafe ein Eingriff in die Grundrechte des bestraften Menschen darstellt. Gerade früher hingegen hatten Menschen die etwas Schlimmes getan haben alle moralischen Rechte verwirkt, so dass sie teilweise in ungerechter Art und Weise allzu hartbestraft wurden.

Die Vergeltungstheorie ist dabei so alt wie das Strafrecht selbst. Diese sieht den Sinn der Strafe allein darin, dass die Schuld, welche der Straftäter durch seine Tat auf sich geladen hat gesühnt wird. Dabei soll sie dennoch in etwa gerecht sein, wobei das schon in der Bibel erwähnte Talionsprinzip gilt: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Dabei wird schon als großer Schritt angesehen, dass es heute selbstverständlich ist, dass der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols für die Strafvollstreckung zuständig ist und keine Selbstjustiz auf deutschen oder europäischen Staaten herrscht. So stand bis in die Nachkriegszeit die Vergeltungstheorie für den Ablauf in dem Strafvollzug. Mit Zuchthäusern und viel Arbeit wurde versucht aus Straftätern ordentliche Bürger zu machen. Jedoch gilt diese Theorie in der heutigen Zeit längst als überholt.

Die Theorie der Spezialprävention

Diese Theorie zielt darauf ab den Täter durch individuelle Behandlung davon abzuhalten in Zukunft weitere Straftaten zu begehen. Dabei werden mit dem Täter Behandlungen und Therapien durchgeführt. Dabei soll er zu einer Unrechtseinsicht kommen und befähigt werden in Zukunft ein Leben ohne Straftaten zu begehen. Faktoren wie Suchterkrankungen, Gewaltprobleme, psychische Störungen oder ähnliches soll durch Therapien behandelt und damit ausgeschaltet werden. Auch wird an der Bildung gearbeitet. Denn der Täter soll nach der Strafe in der Gesellschaft Fuß fassen ohne auf Kriminalität angewiesen zu sein oder in diese abzurutschen. Auch in dieser Theorie wird jedoch ein gewisser Abschreckungscharakter dem Gefängnis zuteil. Das bedeutet, dass ein Gefängnis ein Ort sein muss nach welchem man sich nicht sehnen kann, etwa weil einem dort die gebratenen Tauben direkt in den Mund fliegen, wie es sprichwörtlich heißt.

Die Theorie der Generalprävention

Die Generalprävention soll nicht auf den einzelnen Täter einwirken sondern hat die gesamte Gesellschaft im Blick. Man hofft in dieser Theorie, dass allein durch die Einführung von Strafen und dem Bereithalten von Gefängnissen mit den darin herrschenden Bedingungen Menschen abgeschreckt werden und sich lieber an Gesetze halten. Das Vorhalten der Einrichtungen geht einher mit einem gut funktionierendem System der Strafverfolgung. Denn ein Straftäter überlegt es sich mehrfach, wenn die Wahrscheinlichkeit recht groß ist erwischt zu werden. Doch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Theorie so nicht viel bringt, da es immer Menschen geben wird die Verbrechen begehen, egal wie hart die Strafe sein wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind für ihr hartes Strafvollzugssystem bekannt und dennoch werden dort nicht weniger Straftaten begangen. Viele nehmen es dort in Kauf in der Todeszelle zu sitzen oder wirklich bis an ihr Lebtagsende in einem Gefängnis sitzen zu müssen.

Da jede Theorie für sich allein nicht viel wirkt sind die Lehrbücher voll von Vereinigungstheorien. Zusammenfassend bezüglich der Straftheorien kann gesagt werden, dass die Strafen sowohl den Zwecken der Spezialprävention als auch denen der Generalprävention dienen muss. Dabei wird die Strafe in ihrer Höhe von der Schuldintensität begrenzt, allerdings darf sie auch nicht geringer ausfallen als der Grad der Schuld vorgibt. Der Strafvollzug muss also entsprechend ausgerichtet sein. Er muss abschrecken, darf aber niemals die Behandlung und die Möglichkeit Gefangene zu therapieren außer Acht lassen.

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