Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes


Das Bundesverwaltungsgericht ist eines der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zuständig für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht verfassungsrechtlicher Art sind. Verfassungsrechtlicher Art sind sie immer dann, wenn eine sogenannte doppelte Verfassungsunmittelbarkeit gegeben ist, das ist immer dann der Fall, wenn Verfassungsorgane um Verfassungsrecht streiten. Diese Fälle liegen dann im Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht steht an der Spitze des Verwaltungsrechtsweges. Gegründet wurde es 1952 und hatte seinen Sitz in Berlin. Die Wehrdienstsenate, die sich als oberste Gerichte mit Disziplinarangelegenheiten über Soldaten der Bundeswehr befassen, hatten ihren Sitz in München. Seit August 2002 hat nun das Bundesverwaltungsgericht mit allen Senaten seinen Sitz in Leipzig in Sachsen, es ist dort in historischen Gebäuden untergebracht. Anders als die übrigen Bundesgerichte, die in der Regel nur eine Revisionsinstanz sind, wird das Bundesverwaltungsgericht auch in der ersten, dann aber auch finale Instanz tätig. Führende Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht bei Streitigkeiten über die Versicherungsaufsicht zwischen Bund und Ländern, dienstrechtliche Vorgänge beim Bundesnachrichtendienst und bei den übrigen nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern.

Bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang. Verfahren im Verwaltungsrechtsweg starten beim Verwaltungsgericht und gehen dann im Falle einer Berufung zum Oberverwaltungsgericht, das in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshof heißt. Dann ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig. Beim Bundesverwaltungsgericht wurden insgesamt vierzehn Senate eingerichtet. Sie untergliedern sich in zehn Revisionssenate, zwei Wehrdienstsenate, einen Disziplinarsenat und einen Fachsenat. Bei den Revisionssenaten sind fünf bis sieben Richter beschäftigt, bei den Disziplinarsenaten vier und bei den Wehrdienstsenaten drei Berufsrichter. Am Bundesverwaltungsgericht sind insgesamt vierundsechzig Richter hauptberuflich tätig. Wie bei allen Bundegerichten in der Bundesrepublik Deutschland ist auch beim Bundesverwaltungsgericht ein „Großer Senat“ zur Vereinheitlichung der Fallbearbeitung angesiedelt.

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