Öffentliche Ausschreibungen

Das öffentliche Vergaberecht schreibt einem öffentlichen Auftraggeber vor, nach welchen Maßstäben er seine Aufträge an private Unternehmer zu vergeben hat. Ein öffentlicher Auftraggeber darf nämlich nicht einfach willkürlich entscheiden, wen er mit der Durchführung bestimmter Aufgaben betraut. Andernfalls würde er gegen die Grundrechte, insbesondere gegen die Berufsfreiheit verstoßen. Dieser Abschnitt beinhaltet zunächst Materialien zu den Grundsätzen des öffentlichen Vergaberechts. Auch zum Anwendungsbereich des öffentlichen Vergaberechts gibt es eigene Materialien, in denen insbesondere die einzelnen Schwellenwerte erklärt werden. Deswegen gibt es auch einzelne Materialien, sowohl zum Verfahren unterhalb des Schwellenwertes als auch zum Verfahren oberhalb des Schwellenwertes im öffentlichen Vergaberecht. Darüber hinaus gibt es noch eigene Materialien zum Verfahren vor der Vergabekammer im öffentlichen Vergaberecht, die überprüft, ob die Vergabe eines öffentlichen Auftrags rechtmäßig erfolgt ist.

 

 

 

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