Haustürgeschäfte

Haustürgeschäfte sind Sonderfälle des Konsumgüterkaufs. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Unternehmer den Kunden – in der Regel uneingeladen – zuhause besucht und dort versucht, dem Kunden etwas zu verkaufen. In der Regel bedient sich der Unternehmer dazu eines sogenannten Vertreters, also jemandem, der von Haus zu Haus zieht, um Waren an Kunden zu verkaufen. Abgesehen davon, dass der Unternehmer sowohl auf wirtschaftlicher, als auch auf rechtlicher Seite einen deutlichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung gegenüber dem durchschnittlichen Verbraucher hat, ist der Verbraucher vor allem deshalb besonders schützenswert, weil er völlig unvorbereitet zuhause überrascht wird und somit keine Zeit hat, im Vorfeld über einen Kauf nachzudenken. In diesem Abschnitt wird erklärt, welche Vorgaben ein Unternehmer beim Haustürkauf beachten muss und welche besonderen Rechte dem Kunden zustehen.

 

 

 

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