Verwaltungsgerichtsbarkeit; Verfahrensgrundsätze

Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gelten bestimmte Verfahrensgrundsätze. Diese sichern ein faires und willkürfreies Verfahren ab. Je nach Klagebegehren des Klägers greifen verschiedene Klagen ein. Hier können Sie sich darüber informieren, wodurch sich die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Feststellungsklage, die Nichtigkeitsfeststellungklage und die Gestaltungsklage voneinander unterscheiden. Ferner erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig ist und welche weiteren Grundsätze im Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen. Zudem können Sie die Unterschiede zu den Verfahrensgrundsätzen im Zivilrecht und im Strafrecht nachvollziehen.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel