Ablauf des Strafbefehlsverfahrens


Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichteren Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung auch ohne vorhergehende mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem oftmals ohnehin geständigen Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung und das gerade bei Prominenten einhergehende Medieninteresse ersparen. Der Strafbefehl ist nur bei Ordnungswidrigkeiten und bei Vergehen zulässig. Vergehen sind alle Straftaten die eine Mindeststrafe von weniger als einem Jahr Haft haben. Hat eine Straftat eine Mindeststrafe von mehr als einem Jahr Gefängnis so ist es ein Verbrechen. In diesen Fällen erfolgt immer eine Hauptverhandlung. Als Strafmaßnahme kann ein Strafbefehl beispielsweise eine Geldstrafe, ein Fahrverbot, die Einziehung von Gegenständen oder aber auch die Bekanntgabe der Verurteilung enthalten.

Den Erlass eines Strafbefehls beantragt die ermittelnde Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht. Stehen dem Erlass des Strafbefehls keine Bedenken entgegen, hat der Tatrichter den Strafbefehl zu erlassen. Hält der Richter den Angeschuldigten für nicht hinreichend verdächtig, lehnt er den Erlass des Strafbefehls durch einen Beschluss ab. Gegen diesen Beschluss kann die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegen. Daneben hat der Richter natürlich auch die Möglichkeit, anstelle des Strafbefehls eine Hauptverhandlung anzusetzen, wenn ihm das notwendig erscheint und er den Angeklagten in seinem Gerichtsaal sehen möchte. Gegen diesen erhaltenen Strafbefehl kann der Empfänger innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch bei Gericht einlegen.

Dann eröffnet das zuständige Amtsgericht die Hauptverhandlung und es wird darüber verhandelt, was als Strafe dem Angeklagten zuzuerkennen ist. Allerdings kann dieser sich, was das Strafmaß angeht, in der Verhandlung auch deutlich verschlechtern. Daher wird dem Angeklagten die Möglichkeit zugestanden und eröffnet, sich bis zum Ende der Beweisaufnahme zu entscheiden und gegebenenfalls den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe aus dem Strafbefehl anzuerkennen. Diese wird dann rechtskräftig und vollstreckbar. Gegen Jugendliche kann kein Strafbefehl verhängt werden, jedoch ist im so genannten vereinfachten Jugendverfahren ein Urteil ohne Anklage aufgrund eines kurzen schriftlichen oder mündlichen Antrags der Staatsanwaltschaft möglich.

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