Insolvenz




Die Insolvenz soll dazu dienen, überschuldete oder zahlungsunfähige Personen oder Firmen geordnet abzuwickeln, oder deren Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen. Die Insolvenz ist in Deutschland, begründet durch die Entwicklungen in der Rechtsgeschichte, auch unter dem Namen Konkurs bekannt. Im angelsächsischen Raum ist der Begriff des Bankrotts (engl. bancruptcy) gebräuchlich. In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Insolvenz einzeln erklärt. Dabei wird besonders Augenmerk gelegt auf die Bereiche des Insolvenzantrages und der Insolvenzverwaltung. Hier geht es insbesondere auch um die Frage, wer den Insolvenzantrag stellen kann und unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzverfahren dann tatsächlich eröffnet wird. Im strafrechtlichen Bereich der Insolvenz wird sowohl die Insolvenzverschleppung als auch der Bankrott in eigenen Abschnitten erläutert.

 

 

Bankrott

Der Bankrott bezeichnet im deutschen Recht nicht den ...

Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nicht vom Staat oder den ...

Insolvenzverschleppung

Sobald jemand erkennt, dass entweder er persönlich, ...

Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung wird bereits mit dem Antrag ...