Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung wird bereits mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mittels eines vorläufigen Insolvenzverwalters begonnen. Sie hat den Zweck, möglichst viel Masse zu möglichst guten Konditionen zu erhalten oder zu vergrößern, oder ein Unternehmen aus der Insolvenz durch Sanierung oder Umstrukturierung zu retten. Dazu hat der Insolvenzverwalter weit reichende Befugnisse. Er hat die vollständige Verfügungsgewalt über alle Vermögensgegenstände des Schuldners. Dieser Abschnitt beginnt thematisch mit der Stellung des Insolvenzantrages. Im Weiteren wird dann die Insolvenzverwaltung erläutert. Dabei geht es um die Grundsätze des Verfahrens, um dessen rechtliche Wirkung und um die Stellung und die Befugnisse des Insolvenzverwalters.

 

 

 

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