Rechtsfolgen aus einem Insolvenzplanverfahren


Eine andere Art und Weise der Abwicklung einer Insolvenz ist das neu geschaffene Insolvenzplanverfahren. Dieses stellt die Beteiligten, also den Schuldner, die Gläubiger und den Insolvenzverwalter weitestgehend von den gesetzlichen Bedingungen frei.

Der Insolvenzplan wird vom Insolvenzverwalter aufgestellt. Er hat meist das Ziel, ein Unternehmen vor der vollständigen Liquidierung zu retten. Der Plan besteht im Grundsatz aus zwei Teilen, dem darstellenden und dem gestaltenden Teil. Im darstellenden Teil muss eine Aufstellung über alle Verbindlichkeiten und sämtliches Vermögen des Schuldners zu finden sein. Weiterhin muss hier auch eine umfassende Analyse der Insolvenzursachen und Lösungsansätze zu finden sein, wie das Unternehmen für die Zukunft besser aufgestellt werden kann.

Dieser Plan muss vom Insolvenzgericht genehmigt werden. Hierzu ist die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich. Im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren sind hier nicht alle Gläubiger gleichgestellt. Es gibt besondere, Aussonderungsberechtigte und nicht nachrangige, sowie nachrangige Gläubiger. Alle Gruppen müssen je nach Mehrheit der Forderungen abstimmen. Sie können ihre fehlende Zustimmung jedoch nur dann aufrechterhalten, wenn ihnen durch den Plan ein Nachteil widerfahren würde. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt ihre Zustimmung als erfolgt, unabhängig von ihrem Abstimmungsverhalten.

Sollte das Insolvenzgericht den Plan genehmigen, so treten dessen im gestaltenden Teil vorgesehen Rechtsfolgen unmittelbar in Kraft und das Insolvenzverfahren wird aufgehoben.

Die Rechtsfolgen aus einem Planverfahren können beispielsweise sein, dass ein Unternehmen zunächst weiter betrieben wird. Der Geschäftsführer kann der Insolvenzverwalter, oder auch einer der Gläubiger sein. Die Forderungen der Gläubiger sind dann gestundet, bis das Unternehmen wieder Gewinne einfährt. Die entsprechenden Gewinne werden dann für die gleichmäßige Tilgung der Verbindlichkeiten eingesetzt. Meistens beinhaltet der Insolvenzplan einen teilweisen Erlass der Verbindlichkeiten, sodass bereits vor Tilgung aller Schulden eine Befreiung von den Verbindlichkeiten in Betracht kommt. Es kann aber auch so aussehen, dass der Insolvenzverwalter das ganze Unternehmen saniert und Einsparungen vornimmt, sodass es für Käufer interessant wird. Dann kann es verkauft und die Gläubiger mit den Erlösen befriedigt werden.

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