Insolvenzverfahren: Liquidierung des Schuldners als letzte Möglichkeit


Die Liquidierung des Schuldners ist die ultima Ratio des Insolvenzverfahrens. Wenn keine Rettung aus der Insolvenz möglich ist, muss aus den Vermögenswerten des Schuldners möglichst viel Kapital zur Befriedigung der Gläubiger geschlagen werden. Dies erfolgt, indem sämtliche Vermögensgegenstände des Schuldners entweder freihändig verkauft oder öffentlich versteigert werden.

Erfahrungsgemäß ist der freihändige Verkauf der Weg, der mehr Geld einbringt. Hierbei kann der Insolvenzverwalter verschiedene Angebote für einen Verkauf einholen und dadurch einen guten Preis mit einem realen Gegenwert erzielen.

Anders sieht dies bei der Versteigerung von Gegenständen aus. Diese werden meist weit unter ihrem richtigen Wert veräußert. Es gibt jedoch Gegenstände, die auf dem freien Markt kaum einen Wert haben, bzw. warten Interessenten meist die entsprechende Versteigerung ab, um einen niedrigeren Preis zu erzielen.

Der mit Abstand bessere Weg ist die Veräußerung komplette Betriebsteile im freihändigen Verkauf. So können ganze Produktionsstätten oder Standorte komplett verkauft werden. Dann bleibt auch der Betrieb an sich erhalten.

Die Erlöse aus den Verkäufen, in welcher Art und Weise auch immer, werden dann gleichmäßig an die Gläubiger verteilt.

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