Die Insolvenz und das Insolvenzverfahren


Die Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn zukünftig fällige Zahlungen nicht mehr bezahlt werden können. Kann eine Privatperson oder ein Unternehmen diese Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen so liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Dies stellt dann eine Insolvenzlage dar. Der andere eine Insolvenzlage auslösende Tatbestand ist die Überschuldung. Diese liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Verbraucher massiv verschuldet ist. Bei vorliegen einer Insolvenzlage müssen Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Diese Frist gilt aber auch nur in den Fällen in den noch Aussicht auf Sanierung besteht. Besteht im Rahmen einer Fortführungsprognose keine Aussicht auf Sanierung ist ein sofortiger Antrag notwendig. Wer dies nicht rechtzeitig vornimmt und in der Folge die Insolvenz verschleppt macht sich strafbar und das kann mit bis zu drei Jahren Haft in einer Justizvollzugsanstalt geahndet werden.

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz, die von Unternehmen beansprucht wird und die Verbraucherinsolvenz, bei der zahlungsunfähige oder überschuldete Privatpersonen nach Anmeldung und Überprüfung der Schulden nach einer mehrjährigen sogenannten Wohlverhaltensphase von den restlichen Schulden befreit werden. Diese Möglichkeit gibt es erst seit wenigen Jahren. Dennoch ist sie für viele in die Schuldenfalle geratenen Verbraucher eine Möglichkeit nicht mehr das ganze Leben von der Pfändungsfreigrenze leben zu müssen, sondern wieder die Chance zu bekommen finanziell die Füße auf den Boden zu bekommen. Jedoch bleiben bestimmte Schulden auch nach der Restschuldbefreiung bestehen, dazu zählen Geldstrafen, Bußgelder und die Beträge von zinslosen Darlehen. Schuldnerberatungen helfen Verbrauchern dabei die Anträge zu stellen und alles Wichtige zu beachten, damit die Wohlverhaltensphase gut überstanden werden kann.

Bei Unternehmen wird das Regelinsolvenzverfahren durchgeführt. Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht wird dem Grundsatz nach ein Insolvenzverwalter bestellt werden, welcher dann versucht die Insolvenzlage zu beseitigen. Im Gegensatz zum früher geltenden Konkursrecht wird heute nicht mehr die Zerschlagung und Liquidation des Unternehmens in Angriff genommen, sondern eher die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Standorten und Arbeitsplätzen. Leider jedoch ist dies oft nur ein frommer Wunsch. Denn wenn nichts mehr zu retten ist bleibt auch bei allen guten Vorsätzen lediglich die Abwicklung des Unternehmens und der Verkauf aller noch zu verwertenden Gegenstände oder auch Marken und Patente. Die erzielte Summe wird dann einer festgesetzten Quote zufolge auf die Gläubiger verteilt. Diese Quote liegt oft bei ungefähr fünf Prozent. Doch können sich die Gläubiger unter Umständen an die Gesellschafter oder an den oder die Geschäftsführer der Gesellschaft halten, denn deren Verbindlichkeiten erlöschen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht. Das bedeutet, dass das Risiko für Unternehmer deutlich gestiegen ist. Die Haftungsbeschränkung des Gesellschaftsrechts bleibt nämlich in diesen Fällen außen vor. Ein Insolvenzverfahren geht auch bei Unternehmen nicht von heute auf morgen von Statten. Die Durchschnittsdauer liegt nämlich bei über fünf Jahren.

Nach neuerer Rechtslage kann man sich inzwischen einen Insolvenzverwalter wünschen. Früher war es üblich, dass das Insolvenzgericht, das übrigens eine Abteilung des Amtsgerichts ist, einfach von einer Liste einen geeigneten Insolvenzverwalter ausgewählt und eingesetzt hat. Der Insolvenzverwalter wird auch aus der Insolvenzmasse bezahlt. Bei Masselosen Insolvenzen rechnet der Insolvenzverwalter direkt mit dem Gericht ab. Die Zahl der Masselosen Insolvenzen ist recht hoch deswegen wird inzwischen auch stark kontrolliert, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt.

Auch wenn ein Insolvenzverfahren heute mehr die Erhaltung der Gesellschaft im Sinn hat, ist es ratsam eine Insolvenzlage zu vermeiden. Dafür muss man als Verbraucher ordentlich und gewissenhaft wirtschaften und versuchen Schuldenfallen, welche auch oft im Internet lauern zu umgehen. Als Unternehmer ist es unerlässlich sich ein gutes Beratungsnetzwerk bestehend aus Rechtsanwalt, Steuerberater und Bankfachberater zuzulegen und Instrumente des Controllings zu benutzen. Gerade ein ordentlicher Jahresabschluss gibt Aufschluss über die Liquidität und über die finanzielle Möglichkeiten des Unternehmens.

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