Möglichkeiten zur Rettung aus der Insolvenz


Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder das schon bestehende Insolvenzverfahren müssen für eine Firma nicht immer das Ende sein. Die Insolvenz bietet vielmehr für Unternehmen, die in ihrem Segment noch relativ gut aufgestellt sind und noch Erträge produzieren vielerlei Chancen. Die Insolvenz heißt zunächst erst einmal, dass gegen die Firma keine Vollstreckungshandlungen mehr vollzogen werden können. Weiterhin sind in dieser Situation die Gläubiger öfter zu vergleichsweisen Einigungen und Stundungen bereit, als ohne eine solche Situation.

Man muss ich vor Augen führen, dass in den meisten Fällen der weit überwiegende Teil der Gläubiger im Falle einer Liquidierung des Schuldners leer ausgeht. Es gibt daher eine erhöhte Bereitschaft, auf Teilzahlungsvereinbarungen und teilweisen Forderungsverzicht einzugehen. damit wäre zumindest ein Teil der Forderung gedeckt. Wenn eine Firma es schafft, ihre sämtlichen Verbindlichkeiten so zu regeln, dass sie diese zumindest in monatlichen oder jährlichen Raten abbezahlen kann, so ist eine Rettung aus der Insolvenz möglich.

Eine weitere Möglichkeit zur Rettung des Betriebes an sich ist der Verkauf aus der Insolvenz. Zur Verdeutlichung sei hier noch einmal klargestellt, dass die Firma an sich als rechtliches Konstrukt von dem Betrieb an sich trennbar ist. Der Betrieb an sich umfasst alle Vermögenswerte einer Firma. So zum Beispiel Produktionsmaschinen, Patente und Grundstücke. Im Falle einer Insolvenz kann der Betrieb an sich an eine neue Firma verkauft werden. Der Erlös kann dann zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt werden. Der Betrieb an sich lebt jedoch weiter, möglicherweise unter einem anderen Namen, zumindest jedoch mit einem neuen Eigentümer. Dieser Betrieb ist dann von den Lasten befreit und kann allein weiterwirtschaften, wohingegen der Erlös aus dem Verkauf an die Gläubiger verteilt und die alte Firma gelöscht wird. In der Praxis werden meistens mehrere Teile von einem Betrieb gebildet, um den Erlös zu vergrößern. Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel. Angenommen es gibt eine mittelständische Firma, die an zwei Standorten Produktionsstätten für Fahrradketten besitzt. Diese Firma ist nach Erstellung des Insolvenzstatus überschuldet. Es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist nun dazu verpflichtet, entweder die Firma aus der Insolvenz zu lösen, oder eine Liquidierung der Firma vorzunehmen.

Wenn er die Möglichkeit hat die Firma aus der Insolvenz zu lösen, so ist diese natürlich vorzuziehen. Diese Möglichkeit könnte im vorliegenden Falle so aussehen, dass die Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, welche eigentlich schon fällig wären, in monatliche Zahlungen umgewandelt werden. Damit sind die Forderungen nicht so akut und belasten den Überschuldungsstatus nicht so stark, wie größere Einzelposten. Weiterhin könnten einige Lieferanten auch auf ihre Forderungen verzichten, was ebenfalls der Firma zugute kommt. Wenn dann noch ein paar Einsparungen hinzukommen, besteht in einigen Fällen eine reelle Chance, die Firma aus der Insolvenz zu retten.

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so kommt noch eine zweite Chance zur Rettung des Betriebes in Betracht. Die Firma kann ihre beiden Produktionsstätten komplett an neue Firmen verkaufen. Damit würden beide Produktionsstätten weiter bestehen. Sie könnten sogar komplett an eine neue Firma verkauft werden. Der dann zu erwartende Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Die alte Firma muss dann jedoch gelöscht werden. So ist zwar an sich die alte Firma nicht mehr existent, jedoch sind die Produktionsstätten und möglicherweise auch der Markenname gerettet worden. Diese können sich dann vernünftig umstrukturieren und Einsparungen vornehmen und später vielleicht wieder rentabel arbeiten.

Wenn all diese Maßnahmen nicht im Betracht kommen sollten, so ist nur eine komplette Liquidierung des Schuldners möglich. Diese haben immer den Nachteil, dass keine von beiden, also Schuldner und Gläubiger, wirklich etwas gewinnen kann. Die Firma existiert danach nicht mehr, die Arbeitsplätze gehen verloren und die Gläubiger können erfahrungsgemäß nur Bruchteile ihrer Forderungen erfüllen.

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