Bankrott

Der Bankrott bezeichnet im deutschen Recht nicht den Status eines Unternehmens, das über keine finanziellen Mittel mehr verfügt. Im juristischen Sprachgebrauch in Deutschland stellt der Bankrott einen Straftatbestand dar. Bestraft wird danach, wer sich bereits darüber im Klaren ist, dass er oder sein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder es bald sein wird und deswegen versucht, seine letzten Vermögensgüter beiseite zu schaffen, um sich entweder selbst oder nur ausgewählte Gläubiger daran zu bereichern. In diesem Abschnitt wird erklärt, welche Verhaltensformen tatsächlich unter den Tatbestand des Bankrotts fallen, welche sonstigen Voraussetzungen zu seiner Erfüllung vorliegen müssen und welche Strafen dafür drohen.

 

 

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