Der Bankrott


Der Begriff des Bankrotts ist eigentlich eine ältere Bezeichnung, die es in der aktuellen Gesetzeslage so nicht mehr gibt. Im Volksmund jedoch hat dieser Ausdruck gehalten und sich so verfestigt, dass man davon ausgehen kann, dass er noch lange erhalten bleibt. Gemeint ist damit der Zustand einer Person oder eines Unternehmens, in welchem diese nicht mehr in der Lage sind ausstehende, geschweige denn neuhinzukommende Schulden, zu begleichen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Banken oder insgesamt gesehen die Kreditgeber ihre Kreditrahmen nicht mehr erweitern und so die Personen oder die Unternehmen nicht mehr flüssig sind, weil sie schlicht und einfach an kein Geld mehr gelangen.

Heutzutage wird dieser Zustand in dem ein Unternehmen oder eine Person zahlungsunfähig ist als sogenannte Insolvenz bezeichnet. Das bedeutet, dass sich ein Insolvenzverwalter, in der Regel ein Rechtsanwalt mit den Schulden beschäftigt und versucht diese zu begleichen oder eine andere Lösung zu finden. Das war nicht immer so, früher hieß das Insolvenzrecht Konkursrecht und damals war die Lösung zum Schuldenabbau in der Regel die Zerschlagung des Unternehmens und der Verkauf der Konkursmasse. Viele Arbeitsplätze und viele Traditionsunternehmen, vor allem im Mittelstand, gingen dadurch verloren. War ein Unternehmen damals überschuldet so sagte man „die Firma ist Bankrott“. Der Name stammt von gleichlautenden Straftatbestand des Strafgesetzbuches. Nach dem man sofort Konkurs anmelden musste, wenn man sich im Zustand der Überschuldung oder der sonstigen Zahlungsunfähigkeit befand. Diesen Straftatbestand gibt es immer noch, nur ist er heute in der Insolvenzordnung verortet und wird Insolvenzverschleppung genannt.

Das Insolvenzverfahren wird in zwei Arten unterschieden. Zum einen das sogenannte Regelinsolvenzverfahren, bei dem in die Insolvenzlage geschlitterte Unternehmen versucht werden zu retten oder auch heute noch falls nötig zu liquidieren. Zum anderen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses wird bei Verbrauchern, also bei Privatleuten angewendet, die in einer Insolvenzlage stehen. Hierbei hilft ein Steuerberater deren persönlichen Zustand des „Bankrotts“ zu bereinigen und einen Schuldenabbauplan aufzustellen. Ziel ist der Abbau der Schulden und die Einigung mit den Gläubigern. Nach einer Wohlverhaltensphase werden die Schuldner von den restlichen Schulden befreit, es sei denn sie stammen aus Geldstrafen oder von Ordnungswidrigkeiten.

Auch wenn dieses Recht heute milder geworden ist und versucht die Menschen aus ihrem Schlamassel zu befreien, Ziel sollte immer sein, dass Menschen nicht in diese Lage geraten. Das kann durch Schuldnerprävention, ordentlicher Beratung und Subventionen im Unternehmensbereich geschehen.

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