Absperrung des Tatorts zur Ermittlung und Beweissicherung


Nach einer größeren Straftat muss oftmals der Tatort abgeriegelt werden. Das geschieht einmal um den Opfern bestmöglich helfen zu können. Gerade nach Gewaltdelikten bleiben oft schwerverletzte Menschen zurück die dann vom Rettungsdient und von Notärzten behandelt werden müssen. Nicht selten landet auch ein Rettungshubschrauber, um dem verletzten Opfer gute Hilfe leisten zu können und ihn in eine geeignete Klinik zu bringen. Nach der Definition ist ein solcher Tatort jeder Ort, an dem ein Täter vor, während oder nach der Tat gehandelt und möglicherweise Spuren hinterlassen haben könnte. Zuerst rückt im Erstzugriff die Streifenpolizei an, wenig später kommt dann die Kriminalpolizei für die weiteren Ermittlungen. Die Polizei rückt dann mit dem Kriminaldauerdienst an, die erste Spuren sichert und schaut, ob man Beweise wie Blutspuren oder sonstige DNA-Spuren findet. Zur Unterstützung können diese Personal und Material der Landeskriminalämter anfordern, die gerade bei technisch schwierigen Ermittlungen helfen müssen. Bei ausgedehnten Suchgebieten ist auch der Einsatz einer Polizeihundertschaft oder gar eines Polizeihubschraubers mit Wärmebildkamera nicht selten. Bei Straftaten in Gewässernähe rücken auch speziell ausgebildete Polizeitaucher an, die unter Wasser nach Personen oder Gegenständen wie weggeworfene Waffen und Messer sucht.

Möglicherweise ist ein Täter auch noch in der Nähe, dann wird eine sofortige Fahndung eingeleitet. Am Tatort selbst wird geschaut, ob es ausreichend Zeugen gibt. Diese müssen voneinander isoliert, befragt und betreut werden. Bei einer größeren Anzahl von Zeugen wird eine Zeugensammelstelle eingerichtet. Dort werden die Zeugen, wenn es notwendig ist, von Betreuungszügen der Hilfsorganisationen betreut und auch der Kriseninterventionsdienst schaut vorbei. Ein Tatort wird auch abgesperrt, um die Presse etwas abzuhalten. Um deren Interessen Genüge zu tun, wird in der Regel zeitnah zu den ersten Ermittlungsergebnissen eine Polizeipressekonferenz abgehalten. Aber es muss verhindert werden, dass Pressevertreter und Kamerateams diverser Rundfunkanstalten und Fernsehsendern die Ermittler bei ihrer Arbeit verhindern. Auch muss an das allgemeine Persönlichkeitsrecht des oder der Opfer gedacht werden. Äusserst schlecht ist es auch, wenn die Presse Ermittlungsdetails preisgibt, was eigentlich nur Täterwissen sein kann. Ein Verdächtiger hat später immer die Möglichkeit in einer Vernehmung zu sagen, dass er dies oder jenes in der Zeitung gelesen habe. Auch erscheint es möglich, dass der Täter besser fliehen kann, wenn er weiß, auf welchem Stande der Ermittlungen sich die Polizei gerade befindet.

Für Anwohner in einer Straße in der eine schwere Straftat passiert ist, ist es eine ungewohnte mitunter belastende Situation. Sie sind ja nicht nur bestürzt, dass etwas Schlimmes in ihrer Nachbarschaft passiert ist, sondern sehen sich ebenfalls den Fragen der Journalisten ausgesetzt und werden durch Absperrungen in ihrer normalen Lebensführung eingeschränkt.

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