Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer


Seit dem Jahr 2009 ist der Bund für die Erhebung und die Eintreibung der Kraftfahrzeugsteuer verantwortlich. Bedient er sich derzeit noch der Behörden der Bundesländer, so soll spätestens in der Mitte dieses Jahrzehnts die Bundeszollverwaltung diese Aufgaben übernehmen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die das Gefährt in Deutschland besitzen, erhoben. Auch wer ein unangemeldetes Auto fährt muss dann, wenn er erwischt wird die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Unter den Begriff des Fahrzeuges fallen alle nicht permanent schienengeführten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Die Höhe der Steuerlast richtet sich nach den Schadstoffemissionen und nach dem Hubraum des jeweiligen Fahrzeuges. Um die ganze Sache zu vereinfachen wurden Kraftfahrzeugklassen erstellt.

Bei der genauen Betrachtung wird dann deutlich, dass Dieselmotoren in der Steuer teurer sind als Ottomotoren. Mit dem Benzinpreis jedoch verhält es sich stets umgekehrt. Wenn es technisch möglich ist, kann man sein Auto entsprechend umrüsten, um in eine günstigere Klasse zu gelangen. Der Ansprechpartner dafür ist die Fachwerkstatt, die sich inzwischen gut mit den umweltrechtlichen Bestimmungen auskennt. In der Regel lohnt sich diese Umrüstung. Auch Erdgasfahrzeuge sind in der Besteuerung recht günstig, so dass eine entsprechende Anschaffung in Erwägung zu ziehen ist. Bei den Lastkraftwagen und den Anhängern richtet sich die Steuerhöhe nach dem Gewicht. Bei dem Anhänger liegt der Höchststeuerbetrag für das ganze Jahr bei derzeit 373 Euro.

Für bestimmte Fahrzeuge, wie Nutzfahrzeuge oder Dienstfahrzeuge der Polizei oder der Straßenreinigung, wird keine solche Steuer fällig. Das gleiche gilt für bestimmte behinderte Menschen, welche auf die Nutzung ihres Fahrzeuges angewiesen sind. Für Halter von Oldtimern, also Fahrzeuge mit dem H auf dem Nummernschild wird ein einheitlicher Satz festgelegt, der dann für das Steuerjahr zu begleichen ist. Die Steuerpflicht beginnt für alle Halter mit der Zulassung des Fahrzeuges. Aus den Gründen der Steuerersparnis haben einige Einwohner nur Saisonkennzeichen, welche sich beispielsweise für Cabriolets, Wohnmobile oder Motorräder eignen. Die Abmeldung oder eine Bescheinigung der Veräußerung muss am Ende dem Finanzamt vorgelegt werden, dann muss man auch nicht weiter diese Steuer bezahlen. Doch sollte man sich seiner Steuerpflicht bewusst sein, denn das absichtliche Nichtbezahlen der Steuer stellt eine Straftat dar, wegen der man eine empfindliche Strafe bekommen kann. Die Kraftfahrzeugsteuer ist nicht ohne politische Brisanz, insbesondere forderten viele Politiker auf die Einführung oder die Reform zu verzichten und viel lieber die Mineralölsteuer weiter zu erhöhen, damit auch die Menschen zahlen müssen, die ihr Fahrzeug viel fahren und damit auf die Umwelt einwirken. Jedoch würden dann manche Menschen über Gebühr belastet werden während andere ihre Fahrzeuge, ohne dafür etwas zu zahlen wochenlang auf der Straße parken könnten.

Außerdem würden dann die Autofahrer verstärkt in Nachbarländer zum Tanken ausweichen, in denen die Mineralölsteuer nicht so hoch wäre wie bei uns in Deutschland. Das wäre für die Tankstellen auf deutschem Boden die sich in Grenznähe befinden der Untergang oder zumindest eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Auch könnte man davon ausgehen, dass bestimmte Lastkraftwagen oder Urlauber vor dem Hineinfahren nach Deutschland tanken und erst dann wieder an eine Zapfsäule müssen, wenn sie Deutschland bereits wieder verlassen haben. Die mit dem Autofahren verbundenen Steuern werden im Mutterland des Automobils wohl immer auf Diskussionen stoßen, deswegen sind sich die Parteien auch der erheblichen politischen Brisanz von Steuerreformen in diesem Bereich bewusst.

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