Die Erteilung des Fahrverbots und ihre Folgen


Wird man von einem Strafgericht zu einer Strafe wegen einer Straftat verurteilt, dann kommen dafür häufig die gängigen Strafen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe in Betracht. Das sind sogenannte Hauptstrafen, denn sie können einzeln verhängt werden. Daneben gibt es im deutschen Strafrecht auch eine Nebenstrafe, nämlich das Fahrverbot. Das Fahrverbot ist deshalb eine Nebenstrafe, weil es nur zusammen mit einer anderen Strafe, zum Beispiel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, verhängt werden darf.

Erteilung des Fahrverbots

Das Fahrverbot muss durch ein Urteil durch einen Strafrichter verhängt werden. Es kommt nur dann als Strafe in Betracht, wenn jemand eine Straftat begangen hat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Vor allem sind das die Straftaten, die unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Ausdrücklich nennt das Gesetz die Gefährdung des Straßenverkehrs und die Trunkenheit im Verkehr. Liegt eine solche Straftat vor, dann ist es angebracht, ein Fahrverbot zu verhängen. Bei der Vorschrift zur Verhängung des Fahrverbots handelt es sich um eine sogenannte „Soll“- Vorschrift, denn das Gesetz besagt, dass bei Trunkenheit im Verkehr und bei der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Bestrafung mit einem Fahrverbot folgen soll.

Bei anderen Delikten, die auch mit dem Straßenverkehr zu tun haben und die nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sind, kann auch ein Fahrverbot erteilt werden. Das müssen dann Delikte sein, in denen sich die typische Gefährdung des Straßenverkehrs auf die Tat ausgewirkt hat. Darunter können zum Beispiel der Vollrausch oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, aber auch die fahrlässige Tötung, die im Straßenverkehr, etwa durch einen Unfall, stattgefunden hat, fallen.

Bei der Verhängung eines Fahrverbots muss immer auf den Sinn und Zweck der Strafe abgestellt werden. Strafen sind dazu da, die begangene Schuld auszugleichen, das heißt sie müssen proportional zur begangenen Schuld verhängt werden. Zusätzlich sollen sie für den Rest der Gesellschaft, aber auch für den Täter, abschrecken und gleichzeitig das Normbewusstsein des einzelnen stärken. Sie sind aber insbesondere nicht dafür da, die Gesellschaft und den einzelnen in Zukunft vor Straftaten dieser Art zu schützen. Dafür gibt es die sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung, die einzig und allein zum Schutz vor zukünftigen Straftaten dienen. Auch hier gibt es ein Institut, das es erlaubt, Personen am Führen eines Kraftfahrzeuges zu hindern, nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem gibt es auch noch die Möglichkeit, einer Person in Folge von mehreren Verkehrsverstoßen, die alle in das Punktesystem in Flensburg aufgenommen worden sind, bei einer Erlangung von 18 Punkten die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Folgen

Wenn jemandem durch das Gericht ein Fahrverbot erteilt worden ist, dann ist er zum Führen eines Fahrzeugs nicht mehr berechtigt. Das Fahrverbot kann von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Es wird vollstreckt, indem der Person der Führerschein abgenommen wird und von der Verwaltung verwahrt wird. Die Verwahrung dauert so lange an, bis die Strafe abgelaufen ist.

Führt eine Person trotz eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, dann macht sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Ebenso kann dafür auch das Fahrverbot erneut zusätzlich zur Freiheits- oder Geldstrafe verlängert werden.

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