Merkmale der Finanzgerichtsbarkeit und des Finanzrechtswegs


Streitigkeiten um Finanz und Steuersachen, welche nicht im Rahmen des Vorverfahrens mit einem Einspruch geregelt werden können, werden vor eigenen Finanzgerichten verhandelt. Dieses ermittelt den Sachverhalt und versucht zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Müssen sie dennoch ein Urteil fällen mit dem man nicht zufrieden ist, bleibt einem als einziges Rechtsmittel die Revision beim Bundesfinanzhof in München. Sollte dieses die Revision annehmen, entscheidet es gleichzeitig als Grundsatzurteil. Die Finanzgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit abgabenrechtlichen Einschlag, das sind Bundes- und Landessteuern und auch Zölle sowie über die Zulassung von Steuerberatern und Steuerberaterinnen. Die Finanzgerichtsbarkeit ist von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu unterscheiden.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die nicht steuerrechtlichen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig. So entscheidet etwa die Finanzgerichtsbarkeit über Streitigkeiten um den Messbetrag der fälligen Gewerbesteuer, die Verwaltungsgerichtsbarkeit über Streitigkeiten um die Gewerbesteuer selbst. Anders als bei den anderen Gerichtsbarkeiten gibt es innerhalb der Finanzgerichte keine zwischengelagerte Rechtsmittelinstanz die „Oberfinanzgericht“ heißt.

Üblicherweise gibt es pro Bundesland ein Finanzgericht, manche Bundesländer, wie Bayern, haben zwei Finanzgerichte. Berlin und Brandenburg hingegen teilen sich in Cottbus ein Finanzgericht. Insgesamt gibt es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 18 Finanzgerichte. Das Finanzgericht ist als Oberes Gericht des Landes in Senate gegliedert. Einem Senat gehören drei Berufsrichter, in der mündlichen Verhandlung zusätzlich zwei ehrenamtliche Richter, an. Der Senat kann in einfacher Sache beschließen, dass ein Berufsrichter allein als Einzelrichter entscheidet.

Aufgrund des besonderen Rechtsgebietes tragen die Richter in manchen Bundesländern eine besondere Robe, die dann eine tiefblaue Farbe hat. Der Bundesfinanzhof ist, wie zuvor schon der Reichsfinanzhof, in einem historisch interessanten und denkmalgeschützten Gebäude inmitten eines idyllischen Parks im Münchner Stadtteil Bogenhausen untergebracht. Die imposante Parkanlage ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, kann aber nach vorheriger Anmeldung besichtigt werden.

Steuerstrafsachen hingegen werden nicht bei den Finanzgerichten verhandelt sondern bei den normalen Gerichten. Je nach Höhe der Streitsumme bei Amtsgerichten oder Landgerichten. Die Staatsanwaltschaften führen im Vorfeld der Verhandlung die Ermittlungen im Steuerstrafverfahren. Wegen der Komplexität des Steuerstrafrechts und den oft professionellen Verteidigung auf der Gegenseite, haben einige Bundesländer, wie Beispielsweise Nordrhein- Westfahlen, Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Steuerstrafverfahren geschaffen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel