Todesfall: Wie erfolgt die Besitzverteilung?


Nach einem Todesfall, dem sogenannten Erbfall, und der folgenden Aufstellung der Dinge, die der Erblasser in seinem Eigentum und im Besitz hatte, folgt die Verteilung der Sachen und Güter aus dem Nachlass. Zuvor steht oft der Termin der Testamentseröffnung an.

Sollten im Nachlass noch Dinge sein, welche eigentlich im Eigentum eines anderen stehen, müssen sie diesem herausgegeben werden. So müssen Leihbücher zurück an die Bibliotheken gegeben werden und andere Sachen zurück an die Verleiher, Vermieter oder Verpächter. Oftmals werden im Zuge einer Haushaltsauflösung Sachen gefunden die eigentlich anderen gehören, dieser aber die Nutzung zu Lebzeiten des Erblasser erlaubte oder zumindest erduldete, manchmal weiß der eigentliche Eigentümer gar nicht mehr, dass der Erblasser im Besitz der Sache war oder dass die Sache überhaupt noch existiert. In solchen Fällen sollte der eigentliche Eigentümer wieder in den tatsächlichen Besitz der Sache kommen.

Nach einer Aufstellung der Sachen und Dinge aus dem Nachlass, müssen diese nun auf die Erben und Vermächtnisnehmer verteilt werden. Haben alle Vermächtnisnehmer ihre Vermächtnisse erhalten, müssen sich die Erben Gedanken machen, wie sie einzelne Nachlassgegenständen unter sich oder an andere verteilen. Wichtig ist dann zunächst, sich über den Wert der Gegenstände im Klaren zu sein. Bei der Bewertung der Nachlassgegenstände helfen Sachverständige, welche die Sachen begutachten und den Wert feststellen können. Klar sein sollte, dass bei manchen Sachen der ideelle Wert den Materialwert um einiges übersteigt.

Gerade bei Kunstgegenständen und Schmuck ist dies der Fall. Bei der eigentlichen Besitzverteilung der Nachlassgegenstände sind Haushaltsauflösungsfirmen behilflich, welche Gegenstände wie Möbel auch weiterverkaufen. Oft spenden Erben auch Sachen wie Kleidung an karitative, kirchliche oder auch kommunale Stellen. Insbesondere Kleidung, welche schon älter ist oder keinem der Erben oder ihrem Angehörigen passt, wird gerne von den genannten Stellen angenommen und an Bedürftige verteilt.

Die Verteilung an die einzelnen Erben erfolgt am besten am "Runden Tisch" nach guter Vorbereitung, also Katalogisierung und Bewertung der Gegenstände. Eine gut vorbereitete Konferenz erspart in vielen Fällen Familienzwist und Streit, welche schon in vielen Fällen in Familien im Zuge von Erbschaftsauseinandersetzungen aufgetreten sind. Bei der Verteilung sollte man dann auch offen und ehrlich sagen, was man haben möchte und an was man Interesse hat. Mit Kompromissbereitschaft lassen sich auch in verhärteten Fronten manche Probleme lösen und die Sachen gerecht und friedlich verteilen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel