Vorteile der Privatversicherung in Deutschland


Neben der verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit sich über eine private Versicherung gegen mögliche Krankheiten zu versichern. Zwar sind die Kosten hierbei manchmal höher als im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, aber durch bessere Behandlungen und die Tatsache, dass man mehr Leistungen als ein gesetzlich Versicherter in Anspruch nehmen kann, kann man seine Beiträge oft wieder hereinholen.

Wenn man sich privat versichern möchte muss man sich zuerst einmal einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen machen die es gibt. Manche Versicherungen setzen gezielt Schwerpunkte, zahlt eine Versicherung mehr beim Zahnersatz, so leistet eine andere dafür im Bereich der Homöopathie oder der Osteopathie mehr, während andere in diesem Bereich gar nichts bezahlen. In einigen Fällen helfen unabhängige Versicherungsmakler dabei die richtige Versicherung und den richtigen Tarif zu finden, indem man ihm sagt welche Leistungen man genau benötigt und in Anspruch nehmen will. Dieser Tarif kann nämlich sehr stark variieren. Abhängig von dem Alter, dem Beruf, dem Geschlecht, von Vorerkrankungen oder auch bezüglich der Höhe der Selbstbeteiligung kann es zu Unterschieden kommen. Gerade die Selbstbeteiligung ist dabei ein wichtiger Faktor. Umso höher man die Selbstbeteiligung, manchmal auch Selbstbehalt genannt, wählt, umso geringer wird die monatliche Versicherungsrate. Kommt man in einem Jahr gar nicht über seinen Selbstbehalt, so bekommt man bei einigen Versicherungen bis zu zwei Monatsraten wieder zurückerstattet, so dass man rechnerisch seinen Selbstbehalt wieder amortisiert, also ausgeglichen hat.

Dazu ein fiktives Beispiel: ein Mann ist bei einer privaten Versicherung versichert, dafür bezahlt er monatlich 350 Euro bei einem Selbstbehalt von 1200 Euro pro Kalenderjahr. Er sammelt nun alle Arztrechnungen und Rezeptkopien aus der Apotheke und bezahlt diese zunächst von seinem privaten Girokonto. Am Ende des Kalenderjahres X hat er 1100 Euro für medizinische Leistungen und für Medikamente ausgegeben. Da er bis jetzt seine Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, bekäme er 700 Euro zurück, nämlich zwei Monatsraten. Jedoch hätte er dann eine Differenz von 400 Euro zu beklagen, so dass es im Jahr X klüger wäre wirklich alle Rechnungen einzureichen, damit dann die Versicherung 1100 Euro auf das Girokonto des X überweisen kann.

Auch wenn man bei Arztrechnungen von Ärzten in niedergelassenen Praxen häufig in Vorkasse gehen muss, besteht jedoch kein Kostenrisiko bei Krankenhausaufenthalten, da hier die privaten Versicherungen direkt mit dem Krankenhausbetreiber abrechnen können. Man muss also seinen Krankenhausaufenthalt und eine schwere und aufwendige Operation nicht zunächst mit seinem eigenen Vermögen bezahlen, bevor man den gezahlten Betrag von der privaten Versicherung wieder zurück überwiesen bekommt. Das gilt auch bei teuren Medikamenten wie Chemotherapeutika, welche oft in der onkologischen Therapie eingesetzt werden. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss man aber auch die Gehaltsgrenze überschritten haben. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches dürfen Arbeitnehmer und Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie (Stand 2011) 49 500 Euro und mehr verdienen. Jedoch sollte zu beachten sein, dass man erst im folgenden Jahr, nachdem diese Grenze erstmals überschritten wurde, von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private entlassen wird.

In der Gesundheitsreform 2007 wurde eine drei Jahresfrist vereinbart, also musste dreimal dieser Betrag in Folge überschritten sein, allerdings ist diese Regelung inzwischen wieder abgeschafft worden. Dennoch ist ein kurzes Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Kasse trotzdem zu empfehlen, da diese meist auf dem aktuellen Stand sind. Eine besondere Ausnahme ist bei Studenten zu beobachten. Diese sind meist bis zum Ende ihrer Schulzeit bei den privatversicherten Eltern mitversichert. Treten diese dann in ein Studium ein haben sie die Wahl sich studentisch bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern oder aber den Ausbildungs- und Studententarif der Privatversicherung zu wählen. Dafür benötigen sie aber eine Befreiung von der Pflichtversicherungspflicht. Diese wiederum stellen die Kundenberater der gesetzlichen Krankenversicherungen aus. Ohne dieses Formular ist eine Immatrikulation an einer Fachhochschule oder einer Universität erst gar nicht möglich. Beachtet werden sollte dabei wiederum, dass nach dieser Befreiung ein Wechsel während des Studiums in die gesetzliche Kasse nicht so ohne Weiteres möglich ist.

Es wird deutlich, dass man sich schon entscheiden sollte, was man möchte und sich alles gut überlegen sollte. Der besseren Behandlung, der schnelleren Terminvergabe und der oftmals versprochenen Chefarztbehandlung steht ein komplizierteres System gegenüber, die auch einen gewissen Arbeitsaufwand erfordert. Andererseits ist ab einem bestimmten Gehalt die private Versicherung günstiger, da man bei ihr feste Raten hat und nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen bestimmten Prozentsatz vom Gehalt abgezogen bekommt.

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