Was sind Geschworene und welche Aufgaben haben sie?


In Deutschland gibt es in der heutigen Zeit keine Geschworenen mehr. Früher jedoch bestand das Geschworenengericht in Deutschland vielerorts. Es wurde nach den Revolutionen im Jahre 1848 in vielen Staaten des Deutschen Staatenbundes eingeführt. Die Intention von den Geschworenen war es, die Gerichte unabhängiger zu gestalten und die Willkür, von damals meist adeligen Richtern, zu begrenzen und der Gerechtigkeit innerhalb des Verfahrens zum Durchbruch zu verhelfen.

Da diese Geschworenen aber meistens keinerlei juristische Ausbildung hatten waren ihre Entscheidungen häufig schlichtweg falsch. Diejenigen die das Amt des Geschworenen ausüben durften und auch sollten, waren fast immer von adeliger Herkunft. So kam es, dass die Entscheidungen ungerecht waren, da sich die adeligen Geschworenen schwer in die Rolle einer angeklagten Magd oder eines angeklagten Knechtes hineinversetzen konnten und auch nicht wollten, sie bemühten sich schlichtweg nicht genug. Deswegen schuf man 1924 diese Form des Gerichtes ab. Heute gibt es in Deutschland zwar noch das Schwurgericht, jedoch besteht dieses nicht mehr aus Geschworenen. Als Ersatz für die Geschworenen wurden die sogenannten Schöffen eingeführt. Diese ehrenamtlich arbeitenden Laienrichter sind gleichberechtigt mit den Berufsrichtern. Sie bringen die Anschauung der Welt in den Prozess mit ein und machen diesen somit etwas demokratischer. So sehen es zumindest die Befürworter des Schwurgerichts. Die Schöffengerichte erleben aber auch in großen Teilen der Fachwelt eine Ablehnung, weil diese eben lediglich die Geschehnisse und Aussagen innerhalb der Verhandlung sehen und hören, aber keine Akteneinsicht haben. Sie kennen somit die juristischen Hintergründe der Verhandlung nicht genau und können sich auch nicht mit Schriftstücken auf die Verhandlung vorbereiten. Außerdem merken die Schöffen es somit auch nicht sofort, falls sich ein Angeklagter sich in der Verhandlung mit dem was er in einer vorherigen Vernehmung ausgesagt hat widerspricht, weil sie das nie gelesen haben.

Auch wird kritisiert, dass diese keine juristische Ausbildung haben müssen. Aber viele Schöffen stammen dennoch aus den Reihen und Laufbahnen des öffentlichen Dienstes und haben somit von Seiten ihres Berufs aus häufig eine Rechtsausbildung genossen. Schöffen dürfen folglich alles sein, nur keine Volljuristen. Sie dürfen also keine zwei juristischen Staatsexamina erfolgreich bestanden haben, denn damit würden sie ja doch wieder mehr fachlich denken und die weltliche Ansicht, um die es ja genau dieser Gerichtsart geht, würde wieder fehlen. Will man ein Schöffe werden, so muss man deutscher Staatsbürger sein und sich bei einem Gericht oder bei dem für ihm zuständigen Rathaus dafür melden.

In der Republik Österreich gibt es auch heute noch Geschworene und Geschworenengerichte. Sie werden bei Verhandlungen über Verbrechen mit einer Strafuntergrenze von fünf Jahren und einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren eingesetzt. Dabei besteht ein Geschworenengericht aus drei Berufsrichtern und acht Laienrichtern als Geschworenen. Die Geschworenen entscheiden völlig alleine über die Schuldfrage, also ob der Angeklagte sich der Tat schuldig gemacht hat oder ob er doch unschuldig ist. Zusammen mit den drei Berufsrichtern treffen sie schließlich eine Entscheidung über das erforderliche Strafmaß. Anders als in Rechtsordnungen anderer Länder muss dabei keine Einstimmigkeit zwischen den Parteien zustande kommen. Es reicht eine einfache Mehrheit. Kommt keine Mehrheit für eine Verurteilung zusammen, also auch dann falls eine Abstimmung 4:4 endet, ist der Angeklagte wegen dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten( in dubio pro reo) freizusprechen. Sind die drei Berufsrichter gemeinsam der festen Überzeugung, dass die Entscheidung der Geschworenen nicht richtig oder unvollständig ist, können sie eine Verbesserung der Geschworenenentscheidung verlangen. Die Geschworenenrichter müssen in diesem Fall wieder beraten und neu entscheiden. Dieses Verfahren nennt sich Monitur.

Gerade in Ländern des anglo-amerikanischen Rechts gibt es eine Jury, bestehend aus zwölf Personen. In den Vereinigten Staaten von Amerika müssen sich alle über die Schuldfrage einig sein und auch tatsächlich so lange tagen bis eine einstimmige Entscheidung zustande gekommen ist. Das kann in manchen Fällen sogar Tage dauern. In einigen Staaten Amerikas legen die Geschworenen auch das Strafmaß fest, in anderen tut dies der vorsitzende Richter. In England müssen immerhin noch zehn Personen der Jury einer Meinung sein.

Diese in manchen Staaten bestehende Jury ist für diese Staaten der Ausdruck ihrer demokratischen Haltung und ihrer Einstellung. Viele Kritiker führen aber auch hier immer wieder die Nachteile vor Augen, nämlich die hohen Kosten, die hohe Fehlerhäufigkeit durch Gruppendruck und die mangelnde Qualifikation der Jury, die Unvorhersehbarkeit der Entscheidungen bis hin zur Willkür. Einen anderen Weg bei der Findung von gerechten Urteilen und der Bestimmung des richtigen und gerechten Strafmaßes geht die Volksrepublik China, diese testet derzeit eine Computersoftware, die die Richter bei dieser Aufgabe unterstützen soll.

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