Welche Rechte haben Patienten?


Patientenrechte sind die Rechte, die ein Patient gegenüber seinem Arzt hat, wenn er von diesem behandelt wird. Grundsätzlich kann der Patient selbst bestimmen, welche Behandlung wie stattfinden soll oder nicht. Allerdings gibt es Umstände, in denen der Patient das nicht kann, nämlich dann, wenn er durch Krankheit gehindert ist, seinen Willen zu äußern.
Zu den Patientenrechten gehören eine Vielzahl von, an sich selbstverständlichen, aber dennoch häufig betroffen Rechten. Das in der Regel wichtigste Recht ist das Recht, selbst zu bestimmen, was mit einem im Rahmen der Behandlung gemacht wird. Das ist das sogenannte Selbstbestimmungsrecht.

Daneben steht das Recht auf Aufklärung, denn nur, wenn man aufgeklärt ist und weiß, welche Folgen welche Behandlung oder Therapie hat, kann man selbst bestimmen, was das Beste für einen ist. Das Recht auf Aufklärung beinhaltet alle Informationen, die für eine selbstbestimmte Entscheidung notwendig sind. Dem Patienten müssen natürlich neben einer richtigen Diagnose alle Behandlungsmethoden und Therapien aufgezeigt werden. Er muss auch mit den Nebenwirkungen konfrontiert werden.

Ein wichtiges Recht, dem sich viele Patienten häufig nicht bewusst sind, ist das Recht in die Patientenakte zu schauen. Natürlich kann man seinen Arzt auffordern, die Akte zu zeigen und dieser muss das dann auch tun.

Die Selbstbestimmung eines Patienten ist immer dann hinfällig, wenn Patienten nicht selbst bestimmen können. Das kann zum Beispiel sein, wenn sie einen Vormund oder Betreuer haben. Wenn es sich also um Minderjährige oder um geistig verwirrte Personen handelt, entscheiden andere Personen in dem Sinne des Patienten.

Wenn Personen auf Grund einer kurzfristigen Notsituation nicht in der Lage sind zu entscheiden, zum Beispiel wenn sie auf Grund eines Unfalls nicht ansprechbar sind, dann kann der Arzt selbst im Sinne des mutmaßlichen Willens des Patienten handeln. Ansonsten wäre eine Erste-Hilfe-Maßnahme nicht möglich.

Probleme gibt es ebenfalls, wenn Patienten so krank sind, dass sich zum Beispiel durch ein Koma nicht mehr selbst bestimmen können, weil sie nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Bei diesen Patienten ist der Wille, der häufig in einer sogenannten Patientenverfügungen geregelt ist, zunächst maßgebend. Dort regelt der Patient grundsätzliche Entscheidung, also welche Behandlung er wann erfahren möchte und ob weitere Behandlung in einem gewissen Zustand noch durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung kann nur von volljährigen Personen verfasst werden, für Minderjähre entscheiden die Eltern. Dabei ist zu beachten, dass die Patientenverfügung immer schriftlich verfasst sein muss. Sie muss enthalten, was genau bei welchem Krankheitsstand getan werden soll und was nicht. Es muss erkennbar sein, dass das, was in der Verfügung steht, der wirkliche Wille der Person ist.
Ratsam ist eine Patientenverfügung häufig deshalb, weil ansonsten in der Regel der Arzt den mutmaßlichen Willen des Patienten herausfinden muss. Er muss aus den Lebensumständen des Patienten herausfinden, welche Entscheidung dieser wohl getroffen hätte. Dabei können Religion, Familie und ethische Vorstellungen des Patienten berücksichtigt werden. Allerdings stellt sich das Problem, dass Ärzte häufig keine Zeit für eine ausführliche Einschätzung des Patienten haben oder ihn einfach nicht einschätzen können. Dann können Ärzte vermuten, dass der Patient in der Regel einer weiteren medizinischen Behandlung zustimmt.

Vordrucke für eine Patientenverfügung findet man im Internet und vor allem vor Ort bei den Krankenkassen, aber auch auf den Internetseiten der Krankenkassen. Dort sind die wichtigsten Fälle geregelt, was man regeln und beachten sollte und muss den Vordruck dann nur noch ausfüllen.

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