Arbeitslosenversicherung im Falle der Arbeitslosigkeit


Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist wichtigster Teilbereich des Sozialbereichs Arbeitsförderung. Die Arbeitsförderung wiederum ist eine Säule des Sozialstaates in Deutschland. Mit der Arbeitslosenversicherung können sich Berufstätige gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit schützen. Mit dieser Versicherung ist auch das Einkommen und damit die finanzielle Sicherheit im Falle der Arbeitslosigkeit geschützt. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, welche ihren Hauptsitz im mittelfränkischen Nürnberg hat und unter der Aufsicht des Arbeitsministeriums steht und agiert. Die gesetzliche Grundlage für den Bereich der Arbeitsförderung findet sich seit dem Jahre 1998 im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches.

Pflichtversichert sind Arbeitnehmer, welche mehr als nur geringfügig arbeiten und Auszubildende. Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende sind oder nach den neuesten Reformen, waren seit Februar 2006 ebenfalls pflichtversichert. Alle anderen, beispielsweise Selbständige, können sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiterversichern. Als Beitrag wird ein gewisser Prozentsatz vom Bruttolohn erhoben. Dabei zahlen diesen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils hälftig. Im Jahre 2011 lag der Prozentsatz bei drei Prozent des Bruttoentgelts. Als Leistungen können gegen Arbeitslosigkeit versicherte Arbeitslose erhalten: Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Förderung der Weiterbildung, Umschulung, Bewerbungskosten und sogar Umzugskosten. Des Weiteren fördert das Arbeitsamt Betriebe, die Menschen die schwer vermittelbar sind einstellen. Des Weiteren leistet die Arbeitsagentur an Träger, die sich mit der Eingliederung von Arbeitslosen befassen. Inzwischen ist das in Deutschland eine ganze Branche geworden, die sich um die Wiedereingliederung von Arbeitslosen kümmert. So können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen einen sogenannten Bildungsgutschein erhalten. Dieser kann bei einem Bildungsträger eingelöst werden. Auf diese Weise kann man verschiedenste Weiterbildungen machen, sogar Führerscheine für Omnibusse oder Lastkraftwagen liegen im Bereich des Möglichen.

Auch für Studierende die in ihrem Studiengang gescheitert sind oder sich umorientieren wollen gibt es Möglichkeiten der Förderung, sofern sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Arbeitsagentur steht in ihren Dienststellen mit einem regelrechten Beratungsnetzwerk zur Verfügung. Daneben unterstützen Berufsinformationszentren Berufsanfänger bei ihrer Berufswahl und akademische Berufsberater kümmern sich um die Sorgen und Nöte der Studierenden. Für den finanziellen Unterhalt erhalten Arbeitslose Arbeitslosengeld.

Das erhalten Arbeitslose, die sich Arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit von 12 Monaten versicherter Beschäftigung erfüllt haben. Voraussetzung ist aber auch, dass man sich weiter bemüht Arbeit zu finden. Das ist der Arbeitsagentur auch nachzuweisen. Auch die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist ein Kriterium. Die Höhe der Auszahlunssumme berechnet sich aus einer Formel die den bisherigen Lohn und weitere Zuschläge berücksichtigt. Wer unter 50 Jahren ist und weniger als 30 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann maximal 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Maximal ist es heute möglich 24 Monate Arbeitslosengeld zu erhalten. Danach ist man ein Fall des Arbeitslosengeldes II, auch ALG II oder Hartz IV genannt. Hier erhält man einen Pauschalbetrag der alle Kosten decken soll. Der Regelbedarf liegt im Jahre 2011 für eine erwachsene Person bei 364 Euro pro Monat. Das Arbeitslosengeld II ist allerdings im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Man muss beachten, dass man als Empfänger von Arbeitslosengeld I und II seine Anspruch zum erliegen bringen kann, wenn man sich falsch verhält, insbesondere sich nicht an die Vorschriften und Weisungen der Arbeitsagentur hält. Wenn man fälschlicherweise, aufgrund absichtlicher Abgabe falscher Daten, Leistungen erschleicht, so kann das zum einen zu einer Rückzahlungspflicht, bei sofortiger Fälligkeit, führen, als auch zu einem Strafverfahren wegen Betrugsdelikte.

Die Arbeitsförderung mit der Arbeitslosenversicherung ist eine wichtige Säule des Sozialstaates. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert und damit verfassungsrechtlich garantiert. Trotz aller Kritik die an dieser Säule des Sozialstaates in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien immer wieder aufkommt, muss man anerkennen, dass der Lebensstandard von Arbeitslosen in Deutschland recht hoch ist. Zwar gibt es in Deutschland relative Armut in einigen Bevölkerungsteilen, aber richtige Armut dürfte es durch die Instrumente des Sozialstaates in Deutschland nicht geben.

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