Bedeutung und Höhe des Steuerfreibetrags


Durch die Steuerfreibeträge darf sich der Fiskus nicht wahllos am Einkommen bereichern. Denn die Einnahmen bleiben von der Steuer verschont, wenn sie eine bestimmte Summe im Jahr nicht übersteigen. Die Grenze steht derzeit bei 7.664 Euro. Wer diese Summe oder weniger jährlich verdient, der muss gar keine Steuern bezahlen. Die besagte Grenze heißt auch Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag. Bekommt man jedoch mehr als jene 7.664 Euro, dann kommt das Finanzamt auf einen zu. Je nach Betrag des Einkommens liegen die Steuersätze in Deutschland zwischen 15 und 42 Prozent. Versteuert wird allerdings nicht alles, denn die 7.664 Euro Steuerfreibetrag bleiben auch dann unberührt, wenn man ein höheres Einkommen hat. Nur was über der Grenze liegt, wird angetastet. Verdient also ein Arbeitnehmer beispielsweise im Jahr 20.000 Euro, dann wird nicht die gesamte Summe betrachtet, sondern lediglich 12.336 Euro. Die Steuerlast wird auch durch Werbungskosten gesenkt, die man geltend machen kann, als Beispiel sind hier Fahrtkosten zu nennen. Wenn man also im Steuerjahr 2009 1000 Euro Werbungskostgen hat und zu erwarten ist, dass man diese im Steuerjahr 2010 auch haben wird, kann man beantragen, dass diese bereits auf den Monat umgerechnet werden. Dann hätte man ein höheres Monatsnetto. Allerdings, sollten die Werbungskosten 2010 dann doch niedriger ausfallen, so wäre eine Nachzahlung erforderlich.

Ein anderer bedeutender Steuerfreibetrag ist der Sparerfreibetrag. Er normiert die steuerrechtliche Freiheit von Einnahmen durch Zinsen. Wessen jährliche Zinseinnahmen einen gewissen Betrag übersteigen, der muss dafür Steuern zahlen. Diese Grenzen liegen bei 750 Euro für Singles und bei 1500 Euro für verheiratete Steuerzahler.

Insgesamt gibt es derzeit 13 unterschiedliche Steuerfreibeträge. So beispielsweise auch für Pensionäre. Hier ist es allerdings recht kompliziert, dass sich dieser nach dem Jahr des Pensionseintritts richtet. Bei Schwerbehinderten richtet sich der Steuerfreibetrag nach dem Grad der Behinderung, sein Auftrag sind die Zusatzkosten die eine Schwerbehinderung oft mit sich bringt aufzufangen. Sie liegen bei 100% Behinderung bei 1420 Euro. Bei 50% sind es immerhin noch 570 Euro, die dem Schwerbehinderten bleiben. Beratend wirken hier die Finanzämter und sonstige Sozialberatungsstellen. Studenten steht einmal der normale Freibetrag zur Verfügung zusätzlich können sie 920 Euro Werbungskosten absetzen. Werden gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten, so haben auch Eltern pro Kind eine Freibetrag von 3.864 Euro im Jahr, für die Ausbildungsfinanzierung kommen dann noch 2.160 Euro dazu. Ist das Kind auswärtig zur Ausbildung untergebracht kommen zur Deckung dieses Mehrbedarfs nochmal zusätzliche Freibeträge von 924 Euro im Jahr. Um für sich alle Steuerfreibeträge ausschöpfen zu können, ist es sinnvoll sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

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