Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, welche Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen.
Der bekannteste Straftatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Diese gehört zu den Straftaten die häufig auch von Prominenten begangen werden und die folgenden Verhandlungen sind daher oftmals Gegenstand von Berichten in den Medien. Teilweise mit sehr ausführlicher Berichterstattung. Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen Steuererklärung. Das Umsatzsteuergesetz und das Einkommenssteuergesetz stellen dabei die nötigen Definitionen zur Verfügung. Der Erfolg, also das strafbare Ergebnis der Steuerhinterziehung besteht in einer sogenannten Steuerverkürzung, das heißt die vom Finanzamt festgesetzte Steuer ist niedriger als die von Gesetzes wegen geschuldete. Die Höhe der jeweiligen Steuerschuld lässt sich nach den einzelnen Steuergesetzen bestimmen. Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der übrigen Steuerstraftaten haben nichts mit Schikane oder sonstigen oftmals vorhandenen Vorbehalten der Bevölkerung zu tun, sondern dienen dem Schutz der Finanzen des Staates, die für die Erfüllung der notwendigen Staatsaufgaben unverzichtbar sind.
Steuerstraftaten werden im Regelfall mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Neben der Steuerhinterziehung zählt der Bannbruch, das ist der verbotswidrige Import oder Export zollpflichtiger Gegenstände, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei sowie die Wertzeichenfälschung zu den Steuerstraftaten.
Neben dem Steuerstrafrecht gibt es auch noch Steuerordnungswidrigkeiten, diese werden regelmäßig mit einer Geldbuße geahndet.
Zur Aufklärung der vielen Steuerstraftaten stehen vor allem die Einheiten und Dienststellen der Bundeszollverwaltung und der entsprechenden Untersuchungsabteilungen der Finanzämter zur Verfügung. Teilweise werden in Deutschland Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Ermittlung von Steuerstraftaten gebildet.