Der Ablauf einer Eingabe bei Wehrbeauftragten des Bundestages


Auch nach der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Amt des Wehrbeauftragten unverändert bestehen. Der Wehrbeauftragte ist ein ganz besonderer Politiker, denn er kümmert sich um die Sorgen und um die Nöte der Soldaten in Deutschland und vergisst dabei niemals auch auf das Umfeld der Soldatinnen und Soldaten zu achten, beispielsweise auf ihre Wohnungssituation und auf ihre Angehörigen. Der Wehrbeauftragte wird vom Bundestag gewählt und hat auch im Bundestag einen eigenen Sitzplatz. Die Soldaten können sich mit einer Eingabe an ihn wenden. Das bedeutet, dass sie einen Brief oder neuerdings eine Email an ihn senden und ihm ihr Anliegen darin schildern.

Der Wehrbeauftragte, der von einem großen Team unterstützt wird geht dann der Sache nach, indem er die Großverbände, beispielsweise die Divisionen auffordert Stellungnahmen abzugeben. Diese wiederum befehlen ihren nachgeordneten Bereichen in denen sich der Vorfall ereignet hat, den Sachverhalt aufzuklären, die Soldaten dazu zu vernehmen und wiederum zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Großverbände legen ihre Stellungnahmen mit den Ermittlungsergebnissen schließlich wieder dem Wehrbeauftragten vor. In vielen Fällen kann dann im Rahmen einer sogenannten Schadlosstellung dem Soldaten unbürokratisch geholfen werden. Viele Probleme lösen sich in der Folge einer solchen Eingabebearbeitung recht schnell auf. Aus allen Eingaben und Briefen an den Wehrbeauftragten wird ein jährlicher Bericht erstellt der im Bundestag auch vorgestellt wird. Dieser Bericht gibt Aufschluss über die Struktur und die Vorkommnisse in der Bundeswehr. Zumeist beklagen die Petenten, also die Menschen die sich an den Wehrbeauftragten wenden, die Ausbildungsdefizite und die Ausrüstungsmängel. Im Vordergrund stehen aber immer auch Probleme mit der Personalbearbeitung und mit allgemeinen Dienstproblemen.

Daneben wenden sich Soldaten mit Problemen bezüglich der Unterkunft, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mit anderen sozialen Problemen an den Wehrbeauftragten. Die Auslandseinsätze brachten dabei natürlich ganz neue Fälle und Fallgruppen mit sich, die zu bearbeiten sind. Jedoch muss ausdrücklich festgestellt werden, dass das Gros der Fälle nicht so spektakulär ist, wie manchmal die Medien suggerieren. Vielmehr sind die Fälle der unwürdigen Behandlung glücklicherweise rückläufig. Nach dem Ende der Tabuisierung der Sexualität zwischen Soldatinnen und Soldaten wurde es auch an dieser „Front“ wesentlich ruhiger. Der Wehrbeauftragte ist eine Einrichtung, die es so in dieser Form eigentlich nur in Deutschland gibt. Dem Staatsbürger in Uniform hat man mit dem Wehrbeauftragten einen eigenen Vertreter und eine eigene Stimme im Bundestag gegeben. Dies ist sinnvoll und unterstreicht die Stellung der Bundeswehr als Parlamentsarmee, was bedeutet, dass sie nur tätig werden kann, wenn es der Bundestag entsprechend beschlossen hat und ein Mandat erteilt.

Die Soldaten die neu in die Bundeswehr eintreten erhalten gleich zu Beginn der allgemeinen Grundausbildung einen Unterricht durch ihren Kompaniechef zu diesem Thema. Außerdem hängt die Adresse der Dienststelle des Wehrbeauftragten in jeder Kompanie und Einheit der Bundeswehr sichtbar am Schwarzen Brett, damit auch jeder Soldat weiß wohin er sich im Fall der Fälle richten muss. Allerdings sollten die Soldaten, und das wird ihnen auch schon in der Grundausbildung gesagt, sich nicht scheuen Probleme auch selbst im Kameradenkreis zu lösen. Durch ein klärendes Gespräch oder der Möglichkeit der Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung, also einer Bearbeitung des Problems auf dem regulären Dienstweg, lassen sich viele störende Dinge aus der Welt schaffen. Aber wenn man nicht mehr weiter weiß, der Wehrbeauftragte weiß es und das ist für viele Soldaten ein gutes Gefühl.

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