Die Gewerkschaften in Deutschland


Die Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Angestellten und Arbeitern, welche den Zweck haben deren Interessen bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsentgeltes zu vertreten. Das Gegenstück zur Gewerkschaft, die eine Arbeitnehmerkoalition ist, ist der Arbeitgeberverband. In diesem wiederum sind Unternehmer zusammengeschlossen und bündeln dort ihre Interessen. Innerhalb der Tarifautonomie, also in der gewährleisteten Freiheit, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eigene Tarifverträge mit Normcharakter abschließen können, sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Gegenspieler.

Die Freiheit sich zu solchen Zusammenschlüssen zusammenschließen zu dürfen ist durch das Grundgesetz im Rahmen eines eigenen Grundrechtes geschützt und darf nicht so ohne Weiteres und nicht ohne Rechtfertigung angetastet werden. Keine Koalitionen sind übrigens die öffentlich-rechtlichen Personenkörperschaften, beispielsweise die Ärztekammern oder die Industrie- und Handelskammern, da diese ja öffentliche Aufgaben wahrnehmen und damit dem Staat recht nahe stehen.

Eine Gewerkschaft besteht rechtlich aus einer Organisation, die dem rechtfähigen Verein recht nahe kommt, innerhalb dieser Organisation werden die Vertreter frei und nach demokratischen Gesichtspunkten gewählt. Deswegen steht auch am Kopf jeder Gewerkschaft ein gewählter Chef. Unterstützt wird dieser von einer großen Organisation und einigen Ressortvorständen.

Die Größte Dachorganisation ist der Deutsche Gewerkschaftsbund, was jedoch nicht bedeutet, dass jede Gewerkschaft dort Mitglied ist. Die IG Metall, die Gewerkschaft der Polizei sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sind jedoch dort beispielsweise Mitglied. Kleinere Gewerkschaften wie die Pilotenvereinigung oder die Vereinigung der FlugbegleiterInnen sind zwar recht bekannt, aber nicht Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Gewerkschaften vertreten alle ihre Mitglieder, das fängt schon bei der Jugend-und Auszubildendenvertretung an. Das bedeutet, dass schon die Auszubildenden eines Betriebes einen Ansprechpartner bei der Gewerkschaft haben. Selbst Studierende, die sich in einem Praxissemester oder in einem längeren Praktikum befinden können über eine entsprechende Mitgliedschaft gewerkschaftliche Vertretung erhoffen.

Neben Gewerkschaften gibt es noch Interessenverbände, die keine Koalitionsfreiheit haben, wie beispielsweise der Deutsche Bundeswehrverband, in dem viele Soldatinnen und Soldaten organisiert sind. Früher, zu Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht, war es üblich, dass man für die Zeit seines Grundwehrdienstes dort Mitglied wurde, dadurch war der Organisationsgrad extrem hoch. Unter dem Organisationsgrad versteht man den Prozentsatz der Belegschaft, die in einer Gewerkschaft oder in einer Interessenvertretung organisiert sind.

Zum Leidwesen der Gewerkschaften sind die Mitgliederzahlen seit Jahren rückläufig. Daher ist bei diesen ein marketingorientiertes Verhalten notwendig geworden, um neue Mitglieder zu rekrutieren. Auch wurden einige Fusionen beobachtet. Auf diese Weise kamen auch Berufsgruppen in andere Gewerkschaften und werden dort nun mit vertreten, so ging die Gewerkschaft für Textil und Bekleidung beispielsweise in der IG Metall auf, die sich heute um die Belange der Arbeitnehmer der Textil- und Bekleidungsindustrie kümmert. Neben der Zusammenarbeit auf der Bundesebene kommt auch immer mehr die Zusammenarbeit auf Europäischer Ebene ins Rollen. Möglicherweise wird es irgendwann gesamteuropäische Interessenvertretungen geben.

Die Gewerkschaften finanzieren sich über die Mitgliedsbeiträge, welche in der Regel ein Prozent des Lohnes betragen. Von diesem Geld wird auch die Streikkasse gefüllt. Kommt es innerhalb eines Arbeitskampfes zu einem Streik, können aus dieser Kasse die Lohnersatzleistungen für die streikenden Mitglieder bezahlt werden. Mit dem Streik versuchen dabei die Gewerkschaften Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, um ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Innerhalb eines Betriebes gibt es oft einen Betriebsrat. Dieser wird im Bereich des öffentlichen Dienstes auch Personalrat genannt. Viele der dort hineingewählten Interessenvertreter sind auch gewerkschaftlich organisiert, was bedeutet, dass die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften dieser Berufsgruppe oder dieser Branche gut gewährleistet ist. Mit dem Betriebsrat hat jeder Mitarbeiter des Unternehmens einen Ansprechpartner, falls er einmal Ratschläge braucht oder einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber hat. Neben diesen Leistungen bieten viele Gewerkschaften auch ein reges Weiterbildungsprogramm an. Teilweise werden sogar eigene Bildungsträger oder Akademien vorgehalten.

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