Die Grundsätze der gesetzlichen Rentenversicherung


Die Rente ist ein Überbegriff für Zahlungen an Menschen, welche nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Die Gründe dafür sind, dass sie entweder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr erwerbstätig sein können. Ein als Synonym gebrauchtes Wort für Rente ist die Pension, welche aber in Wahrheit von ehemaligen Staatsbediensteten bezogen wird und die somit nicht jedem zusteht. Die Beamten gehen schließlich nicht in Rente sondern werden in den Ruhestand versetzt. Im Ruhestand erhalten sie als Pensionäre ihre sogenannten Ruhestandsbezüge. Ihr Geld kommt auch nicht von der Rentenkasse, sondern direkt vom Staat oder der Stelle in die die Behörde oder die Körperschaft in deren Diensten sie einst standen die Pensionsrückstellungen eingezahlt hat. Dabei bestehen die Ruhestandsbezüge aus rund 80 Prozent des letzten aktiven Grundgehalts. Die Beamten die viele Zulagen bekommen haben, beispielsweise die Kommandantenzulage bei einer Feuerwehr oder bestimmte Gefahrenzulagen, wie sie bei der Polizei ausgezahlt werden, merken den Unterschied jedoch oft deutlich. Insgesamt stehen sie aber im Alter sehr gut da.

Die gesetzliche Rentenversicherung, welche für die ehemaligen Arbeitnehmer der Privatwirtschaft zuständig ist, ist eine der Säulen des deutschen Sozialsystems. Ihre Hauptaufgabe ist selbstverständlich die Absicherung der Arbeitnehmer im Alter. Dabei soll eine Altersarmut erst gar nicht entstehen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für rund 70 Millionen Deutsche zuständig. Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem sogenannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer von heute den Rentnern von heute die Renten zahlen und die Arbeitnehmer der Zukunft, also die jetzigen Kinder und Jugendlichen, den Arbeitnehmern von morgen die Renten bereit stellen. Es findet also eine Art Umlage oder Umschichtungsverfahren statt. Dies kann aber nur funktionieren, wenn immer genügend junge Arbeitnehmer vorhanden sind, die die Renten tatsächlich auch bezahlen können. Brechen die Geburtsraten ein, wie es in Deutschland in den letzten Jahren der Fall war, so gibt es zu wenig zukünftige Arbeitnehmer und der Generationenvertrag stößt an seine Grenzen.

Die Rechtsgrundlage findet das Deutsche Rentensystem im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches. Dort sind alle Fragen und Verfahren abschließend geregelt. Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die „Deutsche Rentenversicherung“. Neben der Altersrente sorgen diese Rententräger auch für die Ausgleichszahlungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und für die Hinterbliebenenrente, also der klassischen Witwenrente. Doch die Rententräger tun noch mehr, sie versuchen nämlich den Menschen zu helfen, damit sie dem Grundsatz „Reha vor Rente“ entsprechend möglichst lange am Arbeitsleben und damit am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dafür unterhalten sie eine Vielzahl an Umschulungsakademien, Krankenhäusern und sehr viele Rehabilitationseinrichtungen. Damit ist die Deutsche Rentenversicherung auch ein sehr großer Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland.

Wegen der demographischen Entwicklung hat sich das Rentenregeleintrittsalter stets weiter nach oben verschoben. Interessant ist dabei dass sie früher schon mal viel höher lag, erst im Jahre 1916, also während der Ersten Weltkrieges, wurde das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahren gesenkt. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren, wobei es eine Reihe von Ausnahmen gibt. Ca. 17 Prozent der Berufstätigen schafft diese Erreichung nicht und tritt schon wegen eines Erwerbsminderungsgrundes, zumeist infolge Krankheit oder eines Unfalls, in den Ruhestand. Daneben schafft das Altersteilzeitgesetz auch Voraussetzungen um einen gleitenden Übergang vom Berufsleben ins Rentenalter zu gewährleisten. Tritt man früher in den Ruhestand und wird wie man umgangssprachlich sagt „Frührentner“ so wird die Rente lebenslang um den Faktor 0,3 Prozent pro früher eingetretenen Monat gekürzt, was auch Rentenabschlag genannt wird. Die erzielbare Höchstrente liegt dabei bei 2300 Euro monatlich, was jedoch eigentlich nie erreicht wird.

Wird man aufgrund eines Unfalles Frührentner kann es sein, dass auch die Berufsgenossenschaften als Rentenkasse auftreten. Das ist insbesondere der Fall wenn der Unfall ein Arbeitsunfall war. Zwar kommen auch hier Umschulungen in Betracht, eine Verrentung aufgrund eines Unfalles kommt jedoch leider immer wieder vor. Verstirbt ein Mensch, so erhält der Hinterbliebene Witwenrente. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Mann verstirbt und die Ehefrau nie berufstätig war sondern sich um das Haus, den Hof und die Kinder gekümmert hat. Versterben die Eltern oder Elternteile von Kindern bekommen diese Waisenrente. Diese wird natürlich sofort ausgezahlt und nicht erst ab einem gewissen Alter.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sorgen viele Berufstätige noch mit den Privaten Zusatzversicherungen vor und auch die Betriebe sorgen mit einer eigenen Altersvorsorge oft für ihre Mitarbeiter vor. Ab einem bestimmten Alter werden dann die sogenannten Betriebsrenten an die ehemaligen Mitarbeiter ausgezahlt. Um seine Rente sollte man sich rechtzeitig kümmern, denn Absicherung im Alter schafft Lebensqualität und die hat man sich nach einer langen Phase der Berufstätigkeit doch durchaus verdient.

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