Kosten im Zusammenhang mit einem Mietwagen


Es können Situationen vorliegen, in denen es angebracht ist, sich einen Mietwagen zu mieten. Häufig wird solch eine Situation freiwillig gegeben sein, dann zum Beispiel, wenn man einen Umzug tätigen muss und dafür ein Auto benötigt. Jedoch kann auch gezwungenermaßen ein Mietwagen zum Einsatz kommen, nämlich dann, wenn der eigene PKW etwa durch einen Unfall oder durch eine längere Reparatur nicht benutzbar ist.

Für das Mieten eines PKW gelten die allgemeinen Regeln zur Miete. Der Mieter vereinbart mit dem Vermieter im Mietvertrag über die wesentlichen Bestandteile der Miete. Also für gewöhnlich wird der Mietwagen angegeben, aber auch die Mietkondiktionen, also Höhe der Miete und eventuell Länge des Mietvertrages.

Grundsätzlich sind die wesentlichen Vertragsbestanteile Sache der Privatautonomie. Es obliegt also den Vertragsparteien, wie sie den Mietvertrag abschließen. Es sind verschiedene Konstellationen denkbar, gerade was den Verbrauch des Benzins oder die Rückgabestelle angeht. So wird häufig ein Mietwagen mit einer Tankfüllung vermietet, die der Mieter dann verbrauchen kann und die in der Miete mit einbegriffen ist. Soll dies nicht der Fall sein, kann anderes im Vertrag geregelt werden. Auch die Frage, wann und wo der Mietwagen zurückgegeben werden kann, ist verhandelbar. So haben sich in der letzten Zeit größere Mietwagenunternehmen durchgesetzt, die Filialen an verschiedenen Orten haben und an jedem dieser Orte den Mietwagen zurücknehmen.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Miete eines Wagens häufig fälschlicherweise als Leihe bezeichnet. Dies ist eigentlich nicht korrekt, da die Leihe ein unentgeltlicher Vertrag ist und die Miete nicht. Besonderheiten bei einer Wagenmiete ergeben sich außerdem durch versicherungsrechtliche Bestimmungen. Zwar werden diese Bestimmungen nicht unmittelbar auf den Mieter anwendbar sein, weil diese regelmäßig nur für den Vermieter gelten. So muss bei der Versicherung angegeben werden, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Mietwagen handelt, so dass eventuell höhere Beiträge drohen. Der Mieter allerdings muss sich um die Versicherung nicht kümmern, da diese Pflicht dem Vermieter obliegt. Ebenso ist es zwischen Vermieter und Mieter verhandelbar, ob ein Mietwagen mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung versichert ist.

Besonderheiten müssen außerdem beachtet werden, wenn man durch einen Unfall, also häufig durch das Verschulden einer anderen Person, zur Miete eines Mietwagens gezwungen wird. Regelmäßig bezahlt die Versicherung der Person, die den Unfall zu verschulden hat, die Kosten eines Mietwagens, wenn der Geschädigte auf diesen angewiesen ist und es sich bei dem beschädigten PKW nicht nur um ein Luxusfahrzeug handelt. Allerdings bezahlen Versicherungen grundsätzlich nur in der Höhe, in der ein klassenmäßig vergleichbarer PKW vermietet wird. Das heißt, wenn man sich ein PKW mietet, der höherwertiger ist als der eigene Beschädigte, dann kann es dazu kommen, dass die Versicherung nicht alles übernimmt. Dann muss man einen Teil selbst zahlen. Deshalb bietet es sich an mit dem Mietwagenunternehmer zu besprechen, welche Autoklasse man mieten sollte, um die Miete von der Versicherung verlangen zu können. Große Mietwagenfirmen kennen sich damit aus und wissen um die Vergleichbarkeit der PKW.

Wenn man einen Neuwagen hat, der defekt ist, dann sollte man überprüfen, ob man mit dem Hersteller des Wagens eine sogenannte Mobilitätsgarantie abgeschlossen hat oder sie vom Hersteller zubilligt wurde. Diese liegt vor, wenn sie der Hersteller bei Vertragsschluss, also beim Kauf, dem Käufer zugesichert hat. Dann hat man nämlich die Garantie des Herstellers, dass man, auch bei einem Mangel am Fahrzeug, mobil bleiben kann und kann sich auf Kosten des Herstellers einen Mietwagen nehmen. Hier sollte man sich aber, wenn solch eine Garantie vorliegt, mit den vertraglichen Bestimmungen auseinandersetzen und den Hersteller kontaktieren. Eine Miete eines Wagens auf eigene Faust könnte gegen den Vertrag sprechen und wird eventuell dann vom Hersteller nicht übernommen. Hier sollte man dann den Kaufvertrag auf die weitere Vorgehensweise hin überprüfen.

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