Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung


Die Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ruht auf zwei Säulen. Zum einen auf den gesetzlichen Versicherungen. Die zweite Säule stellen die privaten Versicherungen dar. Es ist im Sinne des Sozialstaatsprinzips, dass jeder Einwohner in Deutschland über eine Versicherung aus diesen Kategorien versichert ist. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland dabei, ebenso wie die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung, eine Pflichtversicherung. Folglich ist also jeder Arbeitnehmer, dass heißt jeder Arbeiter, jeder Angestellte sowie jeder Auszubildende kraft Gesetzes beziehungsweise kraft Satzung dazu verpflichtet eine solche Sozialversicherung zu haben. Niemand soll im Falle einer schweren Krankheit alleine und ohne Hilfe dastehen, denn es ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, sie wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dazu gehören neben der niedergelassenen und stationären ärztlichen Versorgung im Rahmen von notwendigen Behandlungen auch Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren sowie Maßnahmen zur Prävention wie die professionelle Zahnreinigung in der Zahnmedizin oder Krebsvorsorgetermine in der Humanmedizin.

Die andere Möglichkeit der Krankenversicherung, also die Privatversicherung nutzen auch einige Menschen, welche sich bessere Versorgung und größere Zusatzleistungen versprechen, sofern sie dafür in Frage kommen. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches dürfen die Arbeitnehmer und die Angestellten in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie (Stand 2011) 49 500 Euro und mehr pro Jahr verdienen. Jedoch sollte man bedenken, dass der besseren Behandlung, der schnelleren Terminvergabe und der oftmals versprochenen Chefarztbehandlung ein komplizierteres System gegenübersteht, welches auch einen gewissen Arbeitsaufwand erfordert. Andererseits ist ab einem bestimmten Gehalt die private Versicherung günstiger, da man bei ihr feste Raten hat und nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen bestimmten Prozentsatz vom Gehalt abgezogen bekommt. Die Entscheidung verlangt einiges ab, auch weil es ja noch die Möglichkeit gibt gesetzlich versichert zu sein und eigene individuelle Schwerpunkte durch Zusatzversicherungen zu setzen.

Neben der gesetzlichen Versicherung und der Möglichkeit sich durch eine Privatversicherung gegen die Kosten von möglichen Erkrankungen und Verletzungen zu schützen, gibt es noch in manchen Bereichen die Freie Heilfürsorge. Diese sichert beispielsweise die Angehörigen der Deutschen Bundeswehr, der Bereitschaftspolizeien der Bundesländer, die Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten oder die Angehörigen des neuen deutschen Bundesfreiwilligendienstes eine kostenfreie ärztliche und medizinische Behandlung zu. Diese Behandlung geschieht dann nicht nach dem Versicherungsprinzip sondern nach dem Versorgungsprinzip. Das bedeutet, dass der Empfänger alles notwendige erhält um ausreichend versorgt zu sein. Es gilt dann der Grundsatz, dass der Leistungsempfänger nur das bekommt was er wirklich braucht, das dafür dann in guter Qualität und zeitnah. Eine spezielle Behandlung oder beispielsweise weiße Zahnplomben falls man ein Loch in einem Zahn hat, sind dann nicht möglich, außer man zahlt die höheren Kosten selbst.

Zu guter Letzt sei noch darauf hingewiesen, dass bei den Arbeits- und Schulunfällen nicht die Krankenversicherungen, egal ob gesetzlich oder privat, als Kostenträger auftreten, sondern die Unfallkassen in die Pflicht genommen werden und als Sozialversicherung die Kosten übernehmen. Dazu gibt es jedoch eigene Sektionen auf dieser Seite.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel