Was ist Prozesskostenhilfe und wem wird sie gewährt?


Das Prozesskostenhilfegesetz sichert den Menschen mit einem geringerem oder gar keinem Einkommen, gegen Zahlung eines niedrigen Selbstbehalts, eine Rechtsberatung und die Unterstützung in einem gerichtlichen Verfahren zu. Dieses Gesetz ermöglicht also auch bedürftigen Menschen, mit einem niedrigen oder überhaupt keinem Lohn, beispielsweise also Hartz 4 oder Sozialhilfeempfängern, welche ohnehin nicht so viel Geld zur Verfügung haben und die schon am Existenzminimum leben, nicht aufgrund ihres Einkommens und ihrer gesellschaftlichen Stellung auf eventuelle Rechte zu verzichten.

Dieses Gesetz ist ebenfalls, wie auch die Beratungskostenhilfe eine besondere Ausgestaltung des Artikels 3 des Grundgesetzes, der allen Deutschen eine Gleichbehandlung bei Maßnahmen durch die staatliche Gewalt, also auch durch die Judikative, der rechtsprechenden Gewalt, zusichert. Außerdem ist es eine Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips, welches in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Allen Menschen soll mindestens ein gewisses Existenzminimum zum Leben zur Verfügung stehen, so dass kein Mensch gezwungen ist als verwahrloster Obdachloser zu leben. Denn hat man sich erst einmal überwunden Hartz 4 oder Sozialhilfe zu beantragen, so findet man auch Menschen die einem so gut sie können versuchen zu helfen, sei es durch einen Antrag auf einen Heizkostenzuschuss, einen Antrag auf Wohngeld, durch Kleidung oder Möbel aus einem Sozialkaufhaus oder durch das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder.

Die Prozesskostenhilfe wird dabei in allen möglichen Rechtsgebieten gewährt, damit folglich also auch im Arbeitsrecht und im Sozialrecht. Kindergeldstreitigkeiten oder Abmahnungen vom Arbeitgeber müssen somit nicht hingenommen werden, sondern der Gang vor das zuständige Arbeitsgericht oder vor das Sozialgericht steht offen, zumal das Sozialgericht ohnehin gerichtskostenfrei ist.

Auch wenn man meint man hätte sich strafbar gemacht, kann man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, allerdings wird dieser den Beschuldigten nicht vor Gericht vertreten sondern er berät ihn nur. Die Vertretung übernimmt ein hierfür extra bestellter Pflichtverteidiger. Jedoch kann unter Umständen der konsultierte Rechtsanwalt die Pflichtverteidigung übernehmen.

Um an die Prozesskostenhilfe zu gelangen, geht man entweder zu einem Rechtsanwalt seines Vertrauens oder sucht sich einen aus dem entsprechenden Branchenverzeichnis aus dem Telefonbuch aus. Der Rechtsanwalt beantragt dann beim zuständigen Amtsgericht die Prozesskostenhilfe. Man kann sich aber auch mit seinem Nachweis über den Lohn direkt an das Amtsgericht wenden. Dieses prüft den Antrag und gibt ihm statt oder lehnt ihn eben ab. Lehnt er ihn ab, so ist darüber eine Beschwerde möglich. Es ist also genau derselbe Weg zu bestreiten wie bei einem Antrag auf die Beratungskostenhilfe. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Hürden eine Prozesskostenhilfe zu bekommen wesentlich höher sind als bei der Beratungskostenhilfe. So soll auch gründlich erwiesen werden, dass der angestrebte Prozess eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat.

Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin kann nach einer erfolgten Erstberatung und einem vielleicht nicht erfolgreichen Vorverfahren die Chancen für einen anschließenden Prozess abschätzen. Vor diesem Schritt sollte man jedoch keine Angst haben, auch Menschen die Sozialhilfe oder Hartz4 beziehen müssen lediglich den Antrag und den aktuellen gültigen Leistungsbescheid bei Gericht einreichen, es stellt also kein Problem dar, da alle rechtlichen Sachen ja sowieso vom Pflichtverteidiger geregelt werden, so dass man keine Angst haben muss, dass man irgendetwas nicht versteht. Der Verteidiger hat außerdem auch die Aufgabe seinem Mandanten die rechtliche Sachlage genauestens zu erklären und ihm das strikte weitere Vorgehen zu schildern.

Allerdings empfiehlt sich dennoch auch für Privatpersonen der Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Denn durch eine solche Versicherung werden die Kosten, die durch mögliche Rechtsstreitigkeiten entstehen, abgesichert. Gerade für die Autofahrer kann es immer wieder soweit sein, dass ein Gang vor ein Gericht notwendig wird, beispielsweise wenn man versehentlich über eine rote Ampel gefahren ist oder einen Unfall hatte. Eine Rechtsschutzversicherung ist auch für die Fälle gut, bei denen die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird. Prozesskostenhilfe muss im Übrigen in einigen Fällen auch wieder zurückgezahlt werden, jedoch kann dies in Ratenzahlung geschehen.

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